PID heißt: Ja zum Leben

Es gibt Menschen, die aufgrund eigener genetischer Anlagen ein hohes Risiko haben, dass ein von ihnen gezeugtes Kind eine schwere erbliche Krankheit bekommt. Die PID kann eben dies durch frühzeitige Analyse verhindern.

Nun wird aber unter Verweis auf die Menschenwürde des Embryos gefordert, die PID gehöre verboten. Das Paar solle dann eben auf ein eigenes Kind verzichten. Aber: Wird die Frau dennoch schwanger und wird dann bei einer Fruchtwasseranalyse eine schwere Erbgutschädigung festgestellt, so kann die Frau straffrei abtreiben. Der Embryo dürfte also in einem viel späteren Zeitpunkt abgetötet werden, als es bei dem Diagnoseverfahren der PID der Fall wäre. Will sich der Gesetzgeber wirklich so widersprüchlich verhalten?

Die Gegner der PID untermauern den Ruf nach einem Verbot der Selektion von Embryonen mit dem Lebensschutz. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die PID ermöglicht es doch gerade, dass ein gesunder Mensch geboren wird.

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