Rüge für Martin Schulz EU-Parlament missbilligt Personalentscheidungen von Schulz

Brüssel (dpa) - SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat vom EU-Parlament eine Rüge für Personalentscheidungen aus seiner Zeit in Brüssel erhalten. Die Abgeordneten stimmten heute mehrheitlich dafür, Beförderungsbeschlüsse und Prämienzahlungen ihres früheren Präsidenten in einem Entlastungsbericht infrage zu stellen.

Rüge für Martin Schulz: EU-Parlament missbilligt Personalentscheidungen von Schulz
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Zudem wird die „Dauerdienstreise“ eines engen Schulz-Vertrauten nach Berlin als kritikwürdiger Umgang mit Steuergeldern bezeichnet. Der Mitarbeiter ist heute SPD-Wahlkampfmanager.

Schulz war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertretung gewesen. Zu den Vorwürfen, in dieser Zeit Mitarbeiter auf Steuerzahler-Kosten begünstigt zu haben, hat er bislang kaum Stellung bezogen. In einem Interview bezeichnete er seine Personalentscheidungen lediglich als „korrekt“ und erklärte das Vorgehen des Parlaments gegen ihn als ein Wahlkampfmanöver, für das sich „Anti-Europäer, Konservative und Grüne“ zusammengetan hätten.

Als Beleg für diese Sichtweise sehen Sozialdemokraten die Entscheidung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (Olaf), kein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Schulz oder frühere Mitarbeiter einzuleiten. Diese kann allerdings nur als Hinweis darauf gelten, dass es nicht zu juristisch anfechtbaren Entscheidungen kam. Für die Untersuchung eines fragwürdigen Umgangs mit Steuerzahlergeldern innerhalb der Regeln sind die Betrugsbekämpfer nicht zuständig.

Als solcher fragwürdiger Umgang wird in dem jetzt angenommenen Bericht des EU-Parlaments die Praxis von Dauerdienstreisen bezeichnet. Damit wird auf den Fall des Schulz-Vertrauten Markus Engels angespielt. Der Deutsche wurde 2012 von Schulz auf Dauerdienstreise nach Berlin geschickt, obwohl er bereits zuvor in der deutschen Hauptstadt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Für den heutigen SPD-Wahlkampfmanager Engels bedeutete diese Vertragskonstruktion, dass er von einer 16-prozentigen Auslandszulage und zumindest zeitweise von Tagegeldern profitieren konnte.

Mit Spannung wird nun erwartet, wie die derzeitige Parlamentsspitze mit dem kritischen Bericht umgeht. Sie wird unter anderem aufgefordert, eine regelwidrige Entscheidung von Schulz aus dem Jahr 2015 formal zu widerrufen, die mehreren Mitarbeitern langfristige Karrierevorteile sichern sollte. Sie war nach Kritik aus der Parlamentsverwaltung einfach durch einen anderen, weniger weitreichenden Beschluss ersetzt worden.

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