Neuer Bundestag wird am 22. September gewählt

Berlin (dpa) - In Deutschland soll am 22. September ein neuer Bundestag gewählt werden. Darauf haben sich nach längerem Hin und Her CDU/CSU und FDP grundsätzlich verständigt.

Ein entsprechender „Bild“-Bericht wurde der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Dienstag in Berliner Koalitionskreisen bestätigt.

Der Koalitionsausschuss soll am Donnerstag diesen Termin formal auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich in der kommenden Woche diesen Tag offiziell vorschlagen. Das letzte Wort hat dann Bundespräsident Joachim Gauck. Am gleichen Tag wie im Bund soll auch in Hessen ein neuer Landtag gewählt werden.

Wegen der Wahltermine hatte es längere Diskussionen gegeben. Bayern hatte zunächst für eine Bundestagswahl am 29. September geworben. Im Freistaat soll am 15. September ein neuer Landtag bestimmt werden. Vor allem die in München mit der FDP regierende CSU erhoffte sich von einer größeren zeitlichen Distanz zum Bund taktische Vorteile bei der Landtagswahl.

Dem Vernehmen gab es aber Signale aus dem Präsidialamt, wonach Gauck einen Wahltermin 29. September im Bund nicht akzeptieren werde, weil dann in mehreren Bundesländern bereits die Herbstferien beginnen.

Die Opposition begrüßte die Vorentscheidung. „Was lang währt, wird endlich gut: Der 22. September ist der Wunschtermin der SPD für die Bundestagswahl“, erklärte Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Er bedauerte, dass Bayern „auf einem kostspieligen Sonderweg“ bleibe. Nach den Worten seines Grünen-Kollegen Volker Beck sind die „unlauteren Versuche der Union“ gescheitert, den Wahltermin in die Ferien zu legen.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) verteidigte die Trennung zwischen seinem Land und dem Bund. Mit Bundestagswahlen am 22. September könne er „absolut“ leben, sagte er in München. „Es sind zwei völlig unterschiedliche Wahlsysteme“, fügte Seehofer hinzu. Bei der Bundestagswahl entscheide allein die Zweitstimme über das Prozentergebnis einer Partei, in Bayern würden jedoch Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Deswegen nutzten in Bayern die Erststimmen nicht gewählter Kandidaten der Partei - im Bundeswahlrecht fielen sie unter den Tisch. „Das unterscheidet Bayern von Hessen“, sagte Seehofer.

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