Nach Hochhaus-Evakuierung: Was tun für den Brandschutz?

Die Evakuierung eines Hochhauses in Wuppertal wegen Brandschutzbedenken schreckt auch andere Behörden auf. Tipps vom Mieterbund.

Nach Hochhaus-Evakuierung: Was tun für den Brandschutz?
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Düsseldorf. Nachdem in Wuppertal, ausgelöst durch die Londoner Brandkatastrophe, ein Hochhaus wegen Brandschutzbedenken evakuiert wurde, überprüfen auch andere Städte in NRW ihre Bauten.

Nach Hochhaus-Evakuierung: Was tun für den Brandschutz?
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Nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen die Außenwände von Hochhäusern aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen; Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Nach Auskunft des Landesbauministeriums mussten bereits gemäß der ersten Landesbauordnung (1962) Bekleidungen von Wänden von Hochhäusern aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Erst einmal der Hauseigentümer, der dafür verantwortlich ist, dass seine Immobilie den Brandschutzbestimmungen entspricht. Daniel Zimmermann vom Deutschen Mieterbund NRW will nun auf Großvermieter wie LEG oder Vonovia zugehen, damit diese ihren eigenen Immobilienbestand überprüfen, ob die Brandschutzvorschriften eingehalten sind.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden in den Kommunen wachen darüber, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden, und schreiten dann ein, wenn sie zu der Einschätzung gelangen, dass eine konkrete Gefahr vorliegt.

Der Mieter soll sich an seinen Vermieter beziehungsweise die Vermietungsgesellschaft wenden und nachfragen, ob das Gebäude den Brandschutzbestimmungen entspricht, sagt Zimmermann. Er appelliert an die Vermieter, diesem Anliegen auch nachzugehen.

Was tun, wenn es keine Reaktion gibt, wenn es also so aussieht, als wolle der Vermieter die Sache aussitzen?

Hier solle man bei Bedenken die kommunale Bauaufsicht informieren, sagt Zimmermann. Diese könne dann gegen den Hauseigentümer bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen erlassen. Dies könne, siehe den Fall Wuppertal, sogar dazu führen, dass Wohnungen zum Schutz ihrer Bewohner geräumt werden.

Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Mieterbunds NRW, erklärt, dass dies zu einer hundertprozentigen Mietminderung berechtige. Auch könnten durch eine Ersatzwohnung entstehende Mehrkosten als Schadensersatz gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

Der Eigentümerverband „Haus & Grund NRW“ nimmt die Politik in die Verantwortung. Bei vielen Gebäuden in NRW, die weniger als 23 Meter hoch sind, sei brennbares Dämmmaterial verbaut, sagt Erik Uwe Amaya, Geschäftsführer von „Haus & Grund NRW“. „Die energetischen Modernisierungen waren politisch gewollt“, betonte Amaya. Die Baufirmen hätten dabei Materialien verwendet, die brennbar, aber rechtlich zulässig seien. Für eine erneute Sanierung der betroffenen Häuser ohne brennbare Dämmstoffe, solle die Politik finanzielle Lösungen anbieten, forderte Amaya. Andernfalls sehe er hohe Kosten auf Vermieter und somit auch die Mieter zukommen.

Das Ministerium hat laut Auskunft eines Sprechers die Stadt Wuppertal um rasche Berichterstattung im Detail gebeten. Die Erkenntnisse daraus würden dann umgehend den Bauaufsichtsbehörden in NRW zur Verfügung gestellt, um sie in ihrer Aufsichtsfunktion bestmöglich zu unterstützen. Diese Erkenntnisse würden auch in den fachlichen Dialog mit den anderen Bundesländern eingebracht.

Sarah Philipp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, fordert den (noch nicht namentlich feststehenden) neuen Bauminister auf, alle Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen, die höher als 22 Meter sind, darauf zu überprüfen, ob dort brennbares Material an der Außenfassade verbaut wurde.

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