Luftschläge von Kundus: Weitere Schadenersatzklagen

Bonn/Bremen (dpa) - Hinterbliebene des Luftschlags von Kundus fordern von Deutschland in weiteren Schadenersatzklagen insgesamt 3,3 Millionen Euro Entschädigung. Zehn Sammelklagen gingen am Donnerstag beim Landgericht Bonn ein.

Die Klagen richten sich gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Verteidigungsministerium, sagte Rechtsanwalt Karim Popal in Bremen. Gerichtssprecher Michael Bräuer bestätigte der dpa den Eingang der Klagen, ohne nähere Angaben machen zu können.

Am 4. September 2009 waren bei einem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff auf zwei Tanklastwagen im Norden Afghanistans zahlreiche Menschen getötet und verletzt worden. Der damalige Bundeswehr-Kommandeur von Kundus, Oberst Georg Klein, hatte das Bombardement veranlasst, weil er einen Angriff befürchtete. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und 11 Verletzten aus, macht aber keine Angaben zu dem Anteil von Zivilisten.

Popal hatte bereits im Herbst 2011 eine erste Sammelklage für vier Personen eingereicht. Diese Klage ist nach seinen Angaben noch anhängig. 79 Kläger seien in den nun eingereichten zehn Sammelklagen vertreten; hinter ihnen stünden zahlreiche weitere Hinterbliebene. Die Höhe der jeweils geforderten Entschädigungszahlungen liege zwischen 20 000 und 75 000 Euro. Das Verteidigungsministerium hatte im Sommer 2010 jeder betroffenen Familie 5000 US-Dollar (3600 Euro) Entschädigung zugestanden.

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