Politik Linke lockt mit Kinder-Weihnachtsgeld

Die Linke fordert zusätzliche Leistung für Kinder und Hartz-IV-Empfänger. Kritik kommt von Seiten der SPD und den Grünen. Sogar der Kinderschutzbund sieht das kritisch.

Damit alle es finanziell unbeschwerter feiern können, schlägt die Linkspartei die Einführung eines Kinder-Weihnachtsgeldes vor.

Damit alle es finanziell unbeschwerter feiern können, schlägt die Linkspartei die Einführung eines Kinder-Weihnachtsgeldes vor.

Foto: Jens Kalaene

Berlin. Lichterglanz, geschmückte Bäume und natürlich Geschenke — für viele Menschen ist Weihnachten das wichtigste Familienfest im Jahr. Damit alle es finanziell unbeschwerter feiern können, schlägt die Linkspartei die Einführung eines Kinder-Weihnachtsgeldes vor. Doch sogar der Kinderschutzbund sieht das kritisch.

„Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen“, begründet Linken-Chefin Katja Kipping ihren Vorstoß. „Dementsprechend halten wir eine weihnachtliche Unterstützung in Höhe des halben Kindergeldes zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld für wichtig“, so Kipping. Aktuell wären das 96 Euro für das erste und zweite Kind, 99 Euro für das dritte sowie 111,50 Euro für jedes weitere Kind.

Die Bundestagsfraktion der Linken hat dazu jetzt einen Antrag formuliert, der nach jetzigem Stand am 14. Dezember im Plenum behandelt werden soll. In der Vorlage wird argumentiert, das Kindergeld decke die mit Weihnachten verbundenen zusätzlichen Ausgaben für den Nachwuchs nicht ab, „kindesbezogene Sozialleistungen erst recht nicht“. Konkret wird gefordert, das Kinder-Weihnachtsgeld als eine pauschalierte Leistung zu gewähren, die nicht als Einkommen angerechnet werden soll. Dadurch würden auch Hartz-IV-Bezieher davon profitieren. Das heißt, ihre Grundsicherung bliebe vom Kinder-Weihnachtsgeld unberührt. Kinder von Geflüchteten und Asylbewerbern soll die Leistung ebenfalls zugutekommen. Vom Kinder-Weihnachtsgeld ausschließen will die Linke allerdings Gutverdiener-Familien, denen der Kinderfreibetrag mehr nützt als das gezahlte Kindergeld. Bei einem Alleinstehenden mit einem Kind liegt diese Schwelle bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von über 32.000 Euro. Bei Verheirateten mit einem Kind wären es gut 64.000 Euro.

Zu den Kosten machte der Antrag der Linken keine Angaben. Laut Bundesfinanzministerium werden für das Kindergeld rund 40 Milliarden Euro im Jahr aufgewendet. Die zusätzlichen Ausgaben für das von den Linken geforderte Kinder-Weihnachtsgeld würden demnach rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Bei SPD und Grünen spricht man von einem Schaufenster-Antrag. „Natürlich sei allen ein schönes Weihnachtsfest gegönnt, aber die Idee der Linken widerspricht schon der Systematik unseres Sozialrechts“, sagt der Finanzfachmann der Sozialdemokraten, Lothar Binding. „Mit dem Kindergeld und den Freibeträgen soll das Existenzminium eines Kindes steuerfrei gestellt werden. Warum das zu Weihnachten anders sein soll, ist nicht nachvollziehbar“. Besser seien ein höheres Kindergeld und ein höherer Kinderzuschlag für Geringverdiener-Familien, meint Bindung. Auch der Sozialexperte der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, plädiert für eine Reform des Kinderzuschlags. Mit ihrem Antrag wolle die Linke Aufmerksamkeit erregen. „Notwendig ist aber eine grundlegende Reform der Familienleistungen. Denn die sind völlig ineffektiv“, so Strengmann-Kuhn. Ähnlich argumentiert der Deutsche Kinderschutzbund. „Der Vorstoß der Linken ist sicher eine nette Geste, aber Kinderarmut wird damit nicht nachhaltig bekämpf“, kritisiert Verbandschef Heinz Hilgers. Notwendig sei vielmehr eine umfassende Kinder-Grundsicherung, die mit wachsendem Einkommen abgeschmolzen werde. „Derzeit ist es leider genau umgekehrt“, so Hilgers.

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