LANDTAGSWAHL 17 Wahl-Lexikon: So ist die Politik im Landtag organisiert

Rund 30 Plenarsitzungen gibt es pro Jahr. Aber wenn alle Landtagsabgeordneten tagen, ist die inhaltliche Arbeit oft schon gelaufen.

Der Plenarsaal des nordrhein-westfäischen Landtages.

Der Plenarsaal des nordrhein-westfäischen Landtages.

Foto: Henning Kaiser

Düsseldorf. Ins Fernsehen schafft es bestenfalls einmal ein kleiner Auszug aus einer Plenarsitzung. Aber die meiste inhaltliche Arbeit im Landtag findet in den Fachausschüssen statt.

Um die 30 Plenartage werden pro Jahr angesetzt; das sind die Tage, in denen der ganze Landtag im Plenarsaal zusammenkommt. Dafür festgelegt sind die Tage Mittwoch, Donnerstag und Freitag, in der Regel gegen Ende des Monats. Neben diesen Plenarwochen gibt es Sitzungswochen für die Ausschussarbeit und die sitzungsfreie Zeit, die sich an den Schulferien orientiert.

Die Plenartage werden vom Ältestenrat (Landtagspräsidium, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer) zu Beginn einer Wahlperiode für ein ganzes Jahr festgelegt, die tatsächliche Tagesordnung dann aber erst in der Woche vor den Sitzungen. Entsprechend kann ein Freitag auch schon mal entfallen, wenn es nicht so viel zu beraten gibt.

Die Ausschüsse werden von den jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Derzeit sind 20 Ausschüsse plus Unterausschüsse eingerichtet, daneben noch Enquete-Kommissionen (Arbeitsgruppen mit langfristigen Fragestellungen) und parlamentarische Untersuchungsausschüsse (zum Beispiel zum Fall Anis Amri). Die Zahl der Ausschüsse und ihr thematischer Zuschnitt werden nach jeder Wahl neu festgelegt. Vorbild ist dabei der Zuschnitt der jeweiligen Ministerien. Das macht auch Sinn, weil die Minister selbst oder Vertreter des Ministeriums an den Sitzungen teilnehmen.

Neben mehrstufigen Gesetzgebungsverfahren befasst sich der Landtag beispielsweise auch mit Anträgen der Fraktionen. Sie werden zunächst im Plenum vorgestellt, dann in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen und landen schließlich wieder zur Abstimmung im Plenum. Über Anträge kann aber auch schon direkt bei der Einbringung ins Plenum entschieden werden. er

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