Lammert legt Vorschlag für mehr Oppositionsrechte vor

Berlin (dpa) - Linke und Grüne stellen nur rund 20 Prozent der Abgeordneten im Bundestag. Der Wähler hat es so gewollt - doch wichtige Rechte kann die Opposition so nicht wahrnehmen. Nun gibt es einen konkreten Vorschlag, der Abhilfe schaffen soll.

Lammert legt Vorschlag für mehr Oppositionsrechte vor
Foto: dpa

Die Opposition im Bundestag soll nach einem Entwurf von Parlamentspräsident Norbert Lammert künftig mehr Rechte bekommen. Nach wochenlangen Gesprächen legte Lammert nun einen Vorschlag vor. Per Bundestagsbeschluss soll demnach ermöglicht werden, dass Grüne und Linke gemeinsam Untersuchungsausschüsse, öffentliche Anhörungen oder eine Sondersitzung erwirken können. Der Entwurf, über den „Spiegel Online“ zuerst berichtete, liegt auch der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vor.

„Wenn der Bundestag das so beschließt, dann legt er sich auf mehrere wichtige Minderheitenrechte fest“, sagte Lammert „Spiegel Online“. Der Forderung der Opposition nach einer Änderung der Geschäftsordnung oder des Grundgesetzes kam Lammert dagegen nicht nach. Ein Bundestagsbeschluss könne mit Ausnahme eines Normenkontrollverfahrens alle vorgetragenen Anliegen abdecken, schreibt Lammert. Per Normenkontrollklage kann die Rechtmäßigkeit von Gesetzesbeschlüssen höchstrichterlich überprüft werden.

Hintergrund der Debatte ist die starke Stellung von Union und SPD nach der Bundestagswahl. Linke und Grüne erreichen auch gemeinsam nicht das für viele Instrumente nötige Quorum von einem Viertel der Abgeordneten.

Linke und Grüne begrüßten zwar, dass nun ein Vorschlag vorliege - doch meldeten sie zugleich weiteren Beratungsbedarf an. „Dieser Vorschlag bleibt auf der halben Strecke stehen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.

Die Regelungen könnten nur durch Geschäftsordnungs- und Gesetzesänderungen rechtssicher und einklagbar werden, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte. „Die Opposition darf nicht abhängig vom guten Willen und von Interpretationen der Koalition werden.“ Wichtig sei zudem auch eine Regelung zur Normenkontrollklage.

Lammert warb für seinen Lösungsvorschlag. „Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir je nach Wahlergebnis die Quoren für Minderheitenansprüche neu festlegen.“ Durch den vorgeschlagenen Beschluss werde aber die Gefahr gebannt, dass die Koalition „mal so verfährt, mal anders“.

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