Lage für Hoeneß ernst, aber nicht aussichtslos

Uli Hoeneß muss sich in der Steueraffäre vor Gericht verantworten. Der Prozess soll im März beginnen. Hoeneß kann hoffen.

München. Die Richter haben die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung zur Hauptverhandlung zugelassen. „Die bedeutet, dass Hoeneß dem Gericht hinreichend verdächtig erscheint, es also im juristischen Sinne wahrscheinlich zu einer Verurteilung kommt“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch.

Hoeneß hat eingeräumt, Kapitalerträge auf einem Konto in der Schweiz nicht versteuert zu haben. Er hat auch eine Abschlagszahlung ans Finanzamt überwiesen, um auf Nummer sicher zu gehen. Zuvor war das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert.

Er wollte daher reinen Tisch machen, um straffrei aus der Sache herauszukommen. Eine rechtzeitige und lückenlose Offenbarung durch einen Steuerbetrüger ist aber äußerst kompliziert. Fehlt nur ein nicht verjährtes Detail, klappt es nicht mit der Strafbefreiung per Selbstanzeige.

Ein Richter hat sich der Überzeugung der Ermittler angeschlossen und ist den Argumenten der Staatsanwälte gefolgt. Das Gericht hält eine Verurteilung für „wahrscheinlich“ und die Beweismittel wohl für verwertbar.

Dass das nicht einfach wird, zeigte der Haftbefehl, der gegen eine Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Womöglich gab es handwerkliche Fehler. Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft könnten auch zur Einschätzung gelangt sein, dass für Hoeneß Entdeckungsrisiko bestand und die Selbstanzeige zu spät kam.

Ja, er kann hoffen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Hoeneß glaubt, das Gericht überzeugen zu können. Die Staatsanwaltschaft dürfte zwar einen maximalen Betrag an hinterzogenen Steuern zusammengetragen haben. Ob sich die Richter dem am Ende anschließen, wird sich zeigen. So könnte ein Teil der Steuerschuld verjährt sein, was zu einer Bewährungsstrafe führen könnte. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Auch dann muss der Steuerbetrüger draufzahlen: Wer pro Jahr mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, muss fünf Prozent Zuschlag zahlen — neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Betrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen — bei jährlich 100 000 Euro und mehr — verjährt Steuerhinterziehung nach zehn Jahren. Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, eine Haftstrafe wird oft zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Bundesgerichtshof wird Gefängnis fällig, wenn mehr als eine Million Euro hinterzogen und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde. Eine misslungene Selbstanzeige kann eine Strafe lindern. Ist die Selbstanzeige voll wirksam, geht der Steuerbetrüger straffrei aus.

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