Kritik an niedriger Strafmaßforderung im Auschwitz-Prozess

Lüneburg/Warschau (dpa) - Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning haben Anwälte der Nebenkläger und das Internationale Auschwitz Komitee (IAK) die Strafmaßforderung als zu niedrig kritisiert.

Kritik an niedriger Strafmaßforderung im Auschwitz-Prozess
Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Lüneburger Verfahren am Dienstag wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

Das seien „sechs Minuten und dreizehn Sekunden Haftstrafe für ein Menschenleben“, sagte Christoph Heubner, der Vize-Exekutivpräsident der Organisation von Auschwitz-Überlebenden über die Relation zwischen Strafmaß und den Vorwürfen gegen den Angeklagten. „Die Höhe des geforderten Strafmaßes wird nicht einmal symbolisch dem Anliegen des Prozesses gerecht und muss bei den Überlebenden einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen.“

Es gehe nicht um die Zahl der Tage, die der 94 Jahre alte ehemalige SS-Unterscharführer im Gefängnis verbringen sollte, betonte Heubner. Das hätten auch die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz als Zeugen im Prozess immer wieder deutlich gemacht. „Es geht vielmehr darum, dass sich der Angeklagte endlich zu seiner Verantwortung und zu seiner Schuld für die Verbrechen in Auschwitz bekennt. Auch wenn ein Urteil gegen Gröning um Jahrzehnte zu spät kommt: Es hilft, die Seelenqualen der Überlebenden zu lindern.“

Der Rechtsanwalt Cornelius Nestler sagte vor dem Landgericht in Lüneburg, es habe schon immer die Möglichkeit gegeben, auch kleinere Mittäter wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Die Justiz habe jahrzehntelang versagt.

Nebenkläger-Anwalt Christoph Rückel nannte die geforderten dreieinhalb Jahre „nicht akzeptabel“. Ein konkretes Strafmaß verlangte er wie die anderen fünf zu Wort gekommenen Nebenkläger-Vertreter aber nicht.

Das Lüneburger Verfahren habe viel gebracht, betonten die Juristen. Rückel sprach von einer „überragenden Bedeutung“ für die Zeugen. „Die Opfer haben wieder Gesichter bekommen“, sagte er. So sah es auch die Nebenklägerin Judith Kalman. Mit Gröning habe auch ein Täter ein Gesicht bekommen, betonte sie in ihrer Erklärung. Zu viele Täter seien in der Anonymität versunken.

Am kommenden Dienstag sollen weitere Anwälte der Nebenkläger angehört werden. Ob dann auch die Verteidiger Grönings plädieren werden und ob in der kommenden Woche schon ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

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