Kritik an Benachteiligung von Homosexuellen bei Adoptionen

Karlsruhe (dpa) - Vor dem Bundesverfassungsgericht deutet sich eine Korrektur beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare an.

In der mündlichen Verhandlung am Dienstag sprachen sich fast alle Experten dafür aus, Homosexuellen eine Adoption auch dann zu ermöglichen, wenn ihr Lebenspartner das Kind zuvor selbst adoptiert hatte. Der Grünen-Politiker Volker Beck betonte, es gehe dabei „zuallererst um die Rechte der Kinder und nicht um die Rechte der Lebenspartner“. Für die Kinder sei es von Vorteil, wenn zwei Eltern sorgerechtlich und unterhaltsrechtlich verpflichtet seien. Bei einem heterosexuellen Ehepaar wäre eine solche so genannte Sukzessivadoption möglich.

Die Karlsruher Richter verhandelten unter anderem über die Beschwerde einer Ärztin aus Münster. Ihre Lebenspartnerin, eine Innenarchitektin, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden im gemeinsamen Haushalt - doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab.

Die Experten betonten, dass die Kinder in solchen Fällen ohnehin bereits mit beiden Lebenspartnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. „Es dient dem Wohl des Kindes, wenn eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird“, sagte Nina Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht. Psychologen betonten, dass Kinder in „Regenbogenfamilien“ sich genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen. „Eine Aufspaltung der Elternrolle kann nicht im Sinne des Kindes sein“, sagte Marion Schwarz von Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Bedenken kamen nur vom Deutschen Familienverband (DFV). Kinder homosexueller Eltern liefen Gefahr, „Opfer von Stigmatisierung zu werden“, sagte DFV-Präsident Klaus Zeh. Dabei sei die Suche nach der eigenen Identität für adoptierte Kinder ohnehin schwierig. Bei den Richtern schien Zeh damit nicht viel Eindruck zu machen. Schließlich werde bei der Sukzessivadoption nur eine zusätzliche Bezugsperson geschaffen, sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus. „Ich sehe nicht, wie das die Identitätssuche verschlimmert.“ Und mehrere Experten betonten, dass möglicherweise bestehende Diskriminierungen kein Anlass sein dürften für eine rechtliche Schlechterstellung.

Schon in mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt - etwa bei der Erbschaftssteuer und beim Familienzuschlag für Beamte. Mit einer Verkündung der Entscheidung über die Sukzessivadoption ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

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