Kommunionstreit bei Katholiken geht weiter: Bischofskonferenz gibt nur "Orientierunghilfe"

Über die Teilnahme von evangelischen Ehepartnern am Abendmahl soll jeder Bischof einzeln entscheiden.

 Kontrahenten im Streit um das Abendmahl: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx(links), und der Wortführer der Kritiker, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Foto: dpa

Kontrahenten im Streit um das Abendmahl: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx(links), und der Wortführer der Kritiker, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Foto: dpa

Foto: Oliver Berg

Bonn. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat ihr innerkirchlich umstrittenes Papier zur Kommunion-Teilnahme von evangelischen Ehepartnern am Mittwoch doch veröffentlicht. Die als „Handreichung“ geplante Veröffentlichung „Mit Christus gehen — Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“, gegen die eine Minderheit der Bischöfe um den Kölner Kardinal Rainer Woelki den Vatikan angerufen hatte, soll nun jedoch lediglich als „Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe“ liegen.

Zudem erscheine der Text nicht als Dokument der Bischofskonferenz, „da es auch um eine weltkirchliche Dimension geht“, heißt in einer Erklärung der Bischofskonferenz. Dieses Ergebnis habe der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in einem Gespräch mit Papst Franziskus erzielen können, heißt es in der Mitteilung weiter. Über dieses Ergebnis habe Marx nun den Ständigen Rat der Bischofskonferenz informiert.

Damit ist der Streit innerhalb der Bischofskonferenz keineswegs vom Tisch. In der Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz im September „wird Gelegenheit bestehen, das Thema erneut aufzugreifen“, heißt es in der Mitteilung weiter, und: „Es ist uns wichtig, dass wir im ökumenischen Suchen zu einem vertieften Verständnis und einer noch größeren Einheit der Christen unterwegs sind, und fühlen uns verpflichtet, hier mutig voranzuschreiten.“

Die konfessionsverbindenden Ehepaare und Familien lägen den Bischöfen sehr am Herzen, so die Erklärung. Durch die Taufe, den Glauben und das Sakrament der Ehe seien diese miteinander engstens verbunden und teilten ihr ganzes Leben: „Für uns Bischöfe geht es hier um die Frage des Kommunionempfangs für den evangelischen Ehepartner einer konfessionsverbindenden Ehe.“

Gleichzeitig betonen die Bischöfe, dass es Ihnen nicht um eine generelle Freigabe der katholischen Kommunion für evangelische Christen gehe: „Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen.“

Damit würde sich — wenn es denn die Regel würde - im Vergleich zum geltenden katholischen Kirchenrecht nicht viel ändern. In der katholischen Kirche werden Sakramente grundsätzlich nur den Mitgliedern der eigenen Kirche gespendet. Dazu gehört auch die „Kommunion“, das Sakrament der Eucharistie. Katholiken ist eine Teilnahme am protestantischen Abendmahl von ihrer Kirche untersagt.

Das katholische Kirchenrecht definiert für Protestanten (wie für alle Angehörigen anderer christlicher Konfessionen) eine einzige, auslegbare Ausnahme: „Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage (gravis necessitas) dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen (…) sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.“ Nach dem Willen einer Dreiviertel-Mehrheit der deutschen katholischen Bischöfe soll statt der Todesgefahr dazu künftig das „ernsthafte geistliche Bedürfnis“ ausreichen.

Anfang Juni hatte die vatikanische Glaubenskongregation mitgeteilt, das von Woelki und sieben weiteren Bischöfen attackierte Papier sei „nicht zur Veröffentlichung reif“. Im Nachgang betonte Papst Franziskus, er wolle den entsprechenden Brief nicht als „ökumenische Bremse“ verstanden wissen, aber zuständig müsse der Ortsbischof bleiben. Der Vorsitzende der Glaubenskongregation hatte Kardinal Marx mitgeteilt, die Frage nach der Kommunion für nicht-katholische Ehepartner betreffe die Kirche als Ganzes und habe Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen. Nun soll in Rom weiter an dem Thema gearbeitet werden. „Wir bieten dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie dazu unsere Mitarbeit an“, heißt es dazu in der gestrigen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Orientierungshilfe zum Download gibt es hier: www.dbk.de/themen/oekumene

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