Kieler Minister fordert Bewegung bei Castor-Zwischenlagerung

Kiel (dpa) - Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck hat den Bund und die Länder aufgefordert, zügig die Lagerung von Atommüll aus Wiederaufbereitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich zu klären.

„Wir sind weiterhin bereit, einen Teil der Last zu tragen und Castor-Behälter aufzunehmen, aber nicht alle“, sagte der Grünen-Politiker der Nachrichtenagentur dpa. „Wir sind da seit dem Sommer keinen Meter vorangekommen, Ex-Umweltminister Peter Altmaier hat die Sache nicht zu Ende gebracht.“

Außer Schleswig-Holstein erklärte sich bisher nur Baden-Württemberg zur Aufnahme bereit. 26 Castor-Behälter werden von 2015 an aus Sellafield und La Hague in Deutschland erwartet. Die Regierungen in Kiel und Stuttgart verlangen, dass mindestens ein weiteres Land mitmacht.

„So ein Zwischenlager fällt ja nicht vom Himmel, die Politik muss nun endlich in die Puschen kommen“, sagte Habeck. Deutschland müsse den Atommüll zurücknehmen, den es aus seiner Sicht nie hätte produzieren dürfen. Im Endlagersuchgesetz war festgeschrieben worden, dass keine Castor-Behälter mehr nach Gorleben in Niedersachsen gebracht werden dürfen. „Wenn ich Bundesumweltminister wäre, würde ich das Zwischenlager-Problem als Erstes anpacken“, sagte Habeck.

Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte vor wenigen Tagen der „Rheinischen Post“ gesagt, sie strebe eine Verständigung mit den Ländern bis Mitte nächsten Jahres an. Sie denke, auch mit der neuen schwarz-grünen Regierung in Hessen sei eine Verständigung möglich.

In Schleswig-Holstein gilt in erster Linie Brunsbüttel als möglicher Standort für ein Zwischenlager zur Aufnahme von Castor-Behältern aus Sellafield. Aus einem Zwischenlager im Norden dürfe aber kein Endlager werden, stellt die Kieler Koalition aus SPD, Grünen und SSW als Bedingung. Außerdem dürfe das Land nicht mit den Kosten für Transport, Sicherung und Lagerung belastet werden. Der Bund soll für Polizeieinsätze aufkommen.

Unklar ist weiterhin, welche praktischen Folgen das Urteil hat, mit dem das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Juni die Genehmigung für das atomare Zwischenlager beim Atomkraftwerk Brunsbüttel aufgehoben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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