Kampf gegen Kinderpornografie - Union hat noch Änderungswünsche

Justizminister Maas will das Strafrecht verschärfen, um Kinderpornografie und Missbrauch besser zu bekämpfen.

Bundesjustizminister Heiko Maas will das Strafrecht verschärfen.

Bundesjustizminister Heiko Maas will das Strafrecht verschärfen.

Foto: Malte Christians

Berlin (dpa) - Die Union hat Änderungswünsche bei der geplanten Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Kinderpornografie. Rechts- und Innenexperten der Unionsfraktion begrüßten zwar den Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), forderten an einigen Stellen aber weitergehende Regeln - etwa bei gewerbsmäßigem Handel mit Kinderporno-Material.

Die Linke hält die Maas-Vorschläge dagegen zum Teil für überzogen. Der Justiz-Ressortchef hat einen umfangreichen Entwurf vorgelegt, um schärfer gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie vorzugehen. Der Entwurf ist derzeit in der Ressortabstimmung der schwarz-roten Bundesregierung. Maas will damit mehrere EU-Vorgaben und Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.

Die Gesetzespläne sind aber auch eine Reaktion auf die Debatte rund um den SPD-Politiker Sebastian Edathy, gegen den die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt. Geplant ist unter anderem eine gesetzliche Klarstellung zu sogenannten Posing-Bildern, also Aufnahmen von nackten Kindern in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Pose.

Bislang ist die rechtliche Einordnung solcher Bilder zum Teil schwierig - im Gegensatz zu Aufnahmen, auf denen eindeutige sexuelle Übergriffe an Kindern zu sehen sind. Maas will die Unklarheit im Gesetz beseitigen und Herstellung, Verbreitung sowie Besitz von „Posing-Bildern“ klar unter Strafe stellen. Vorgesehen ist auch, „Cyber-Grooming“ schärfer zu ahnden - also den Versuch eines Erwachsenen, unter falschen Angaben über das Internet Kontakt zu Kindern aufzunehmen, um sie etwa zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Maas plant außerdem, dass die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch erst beginnt, wenn das Opfer 30 Jahre alt ist. Bislang liegt die Grenze bei 21 Jahren. Für schwere Sexualdelikte gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Der Entwurf könnte auch Erwachsene besser schützen. Unbefugte Nacktaufnahmen oder bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern, will der Minister verbieten. Für die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), ist der Entwurf eine erste Diskussionsgrundlage.

„Bereits jetzt erscheint er aber an einigen Punkten änderungsbedürftig.“ Wenn ein Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande mit Kinderpornos handele, müsse das Strafmaß höher ausfallen als bislang vorgesehen. Auch die Pläne zum „Cyber-Grooming“ seien noch nicht ausreichend. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), nannte den Entwurf eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen.

„Aber was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind?“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ (Montag). Die stellvertretenden Unions-Fraktionschefs Thomas Strobl und Nadine Schön (beide CDU) äußerten sich zufrieden und sprachen von einem ersten wichtigen Schritt zu mehr Opferschutz.

Die Linkspartei beklagte dagegen, die Pläne gingen an einigen Stellen zu weit. Schon den Besitz von Bildern nackter Kinder unter Strafe zu stellen, sei beispielsweise überzogen, sagte die Linke-Rechtsexpertin Halina Wawzyniak. „Die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit droht eingeschränkt zu werden.“

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