Vorlage für IMK Innenressort will Umsetzung von Abhöraktionen erleichtern

Berlin (dpa) - Das Bundesinnenministerium will Hersteller von Sicherungs- und Alarmanlagen für Wohnungen und Autos zur Kooperation verpflichten, um solche Einrichtungen für genehmigte Abhöraktionen der Polizei besser überwinden zu können.

Vorlage für IMK: Innenressort will Umsetzung von Abhöraktionen erleichtern
Foto: dpa

Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Vorlage für die Innenministerkonferenz kommende Woche in Leipzig.

Auf dpa-Anfrage sagte ein Sprecher des Ministeriums, die bestehenden Abhörbefugnisse setzten voraus, dass die Polizei Zugang zu einer Wohnung oder einem Auto bekomme, um dort Überwachungstechnik zu installieren. Dafür müssten regelmäßig zunächst auf verdeckte Weise Sicherungseinrichtungen überwunden werden. Dies sei zwar rechtlich von den bestehenden Befugnissen abgedeckt, in der Praxis gebe es hier aber häufig Probleme.

Derzeit fehle es an einer Rechtsgrundlage, die Hersteller solcher Anlagen zur Mitwirkung verpflichte. Angestrebt werde daher, sie zur Herausgabe von Schlüsseln zu verpflichten, um solche Sicherungssysteme verdeckt öffnen und überwinden zu können. Bei der Innenministerkonferenz werde über das Thema beraten.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete unter Berufung auf Kreise des Innenressorts, die modernen Schließanlagen von Fahrzeugen etwa seien mittlerweile so gesichert, dass ihre Besitzer schon bei kleinsten Erschütterungen über Messenger-Dienste informiert würden. Solche automatischen Mitteilungen sollen demnach durch die Änderung unterbunden werden.

Voraussetzung für sämtliche Überwachungsmaßnahmen bleibe ein richterlicher Beschluss. In dem Bericht hieß es weiter, das Ministerium wolle, dass die Industrie dem Staat exklusive Zugriffsrechte einräume, etwa bei privaten Tablets und Computern, Smart-TVs oder digitalisierten Küchengeräten.

Der Sprecher sagte dazu, Maßnahmen in Bezug auf in Computer oder Smart-TV eingebaute Mikrofone wären von den Plänen nicht betroffen. Es handele sich auch nicht um eine Erweiterung von Befugnissen.

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