Gesetz soll Rehabilitation erreichen Homosexuelle hoffen auf Gerechtigkeit

Aber ob der Gesetzentwurf von Heiko Maas wirklich alle Urteile umfasst, ist offen. Der Paragraf 175 wurde erst 1994 aufgehoben.

Bis 1994 wurden Homosexuelle mit dem Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt. (Symbolbild)

Bis 1994 wurden Homosexuelle mit dem Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt. (Symbolbild)

Foto: dpa

Düsseldorf. Frank Schneider lebt heute irgendwo in einem kleinen Dorf in Nordrhein-Westfalen in einer Einzimmerwohnung. Seine Erwerbsminderungsrente reicht nicht für das Nötigste. Sie wird mit Hartz IV aufgestockt. Den gesellschaftlichen Anschluss hat er vollkommen verloren — nicht erst seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis 2004. Damals hatte er seine zehnjährige Haft verbüßt, Folge einer Verurteilung nach § 175 Strafgesetzbuch. Damit gehört er zu den letzten, die wegen des so genannten Schwulen-Paragrafen hinter Gitter mussten. Wenige Monate nach dem Urteil wurde der Paragraf abgeschafft.

In Wahrheit heißt Frank Schneider gar nicht so. Und als homosexuell oder schwul würde er sich auch nicht bezeichnen. Eine Sozialisation, die sein Coming out gefördert hätte, hat er nie durchlebt, eher ein dörfliches Klima, in dem auf Andersartigkeit „mit Denunziation reagiert wird“, sagt Alexander Wäldner (46). Der Historiker ist vor Jahren auf die Geschichte von Schneider gestoßen — über einen Freund, der Gefängnisseelsorger ist und den Fall gut kannte. Der Betroffene selbst lehnt jeden Öffentlichkeitskontakt ab.

Sein Vergehen: Er hatte mit Anfang 30 mehrfach einvernehmlichen Sex mit einem 17-Jährigen. Unter Heterosexuellen keine Straftat, unter Homosexuellen bis 1994 schon. Und weil Schneider schon einschlägig vorbestraft war (wegen Sex mit einem 16-Jährigen), gab es keine Gnade: zehn Jahre Haft; drei Gnadengesuche und mehrere Anträge auf vorzeitige Entlassung wurden abgelehnt.

Ob auch Schneider von dem Gesetzentwurf betroffen ist, den Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag ankündigte, ist noch offen. Maas sagte zur Eröffnung des Deutschen Juristentages in Essen laut Redemanuskript auf der Internetseite seines Ministeriums: „Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen sind, bestehen noch immer. Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen.“


Maas stellte für Oktober einen Gesetzentwurf in Aussicht, der die Verurteilung nach § 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitiert soll. Die Geschichte des Paragrafen endete allerdings nicht 1969. Noch bis 1994 blieb er in einer Jugendschutzversion erhalten und sorgte für ein unterschiedliches Schutzalter bei hetero- und homosexuellen Kontakten. Selbst im Jahr seiner Abschaffung wurden bundesweit noch 55 Männer wie Frank Schneider verurteilt, 15 davon in Nordrhein-Westfalen. Auf sie verwies der Grünen-Abgeordnete Volker Beck. Zwischen 1969 und 1994 habe ein „antihomosexuelles Sonderstrafrecht“ gegolten. Auch die in dieser Zeit erfolgten Urteile seien Unrecht gewesen. Jetzt dürften „keine halben Sachen“ gemacht werden.

In Nordrhein-Westfalen hatte der Landtag bereits 2012 eine Rehabilitierung und Entschädigung der verurteilten Männer beschlossen und zwei Jahre später noch einmal eine Resolution verabschiedet. Allein in NRW gab es zwischen 1953 und 1994 gut 13 000 Verurteilungen. Bundesweit sind mehr als 50 000 Urteile ergangen.


Aber die Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher Rechtsgeschichte könnte noch schwierig werden. Wegen der gesetzlichen Löschungsfristen für die Gerichtsakten liegen oft keine Daten mehr vor. Aus der Antwort des NRW-Justizministeriums auf eine kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd, der von den Piraten zur Linkspartei gewechselt ist, geht hervor, dass in den meisten Fällen die Aufbewahrungsfristen schon längst überschritten sind.

Darin heißt es: „Am 13. September 2012 war somit die Aufbewahrungsfrist in allen Fällen bereits abgelaufen mit Ausnahme der Verfahren mit rechtskräftigen Verurteilungen in den Jahren 1992 bis 1994 zu Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr.“ Nach der Strafverfolgungsstatistik für NRW trifft das für gerade noch vier Verurteilungen zu.

Beim Land will man jetzt erst einmal abwarten, wie die Fragen der Rehabilitierung und einer möglichen Entschädigungszahlung in dem angekündigten Gesetzentwurf geregelt sind, der dann im Bundestag auch noch eine Mehrheit finden muss.

Für Frank Schneider könnte das alles zu spät kommen. Die Verurteilung, sagt der Historiker Wäldner, habe die bürgerliche Existenz des einfachen Hilfsarbeiters ohne jegliche Berufsausbildung völlig vernichtet. „Die Wohnung war aufgekündigt, sein gesamter Besitz ging während der Haft verloren, er fand keine Arbeit mehr. Das Urteil hat ihn komplett entwurzelt.“

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