Heiko Maas: Justizminister macht sich einen Namen

Die Ankündigung, bei dem sensiblen Thema abzuwarten, bringt dem Ressortchef Kritik, aber auch Popularität.

Heiko Maas: Justizminister macht sich einen Namen
Foto: Hannibal Hanschke

Berlin. Heiko Maas war auf bundespolitischer Bühne bislang kaum präsent. Bei seiner Amtsübernahme im Bundesjustizministerium im Dezember sagte der Saarländer selbstironisch, vermutlich hätten einige im Haus in den vergangenen Tagen seinen Namen gegoogelt. Die Trefferzahl für Maas bei der Suchmaschine ist nun nach oben geschnellt: Der SPD-Mann tritt in Sachen Vorratsdatenspeicherung auf die Bremse und macht dadurch von sich reden.

Die Vorratsspeicherung sorgt seit Jahren für Ärger. Wer hat wann mit wem telefoniert, gesimst, gemailt? Diese Angaben sollen Telekommunikationsfirmen in der EU monatelang aufbewahren — für den Fall, dass Ermittler die Informationen auf der Suche nach Verbrechern irgendwann brauchen.

Die zugrundeliegende EU-Richtlinie selbst steht gerade auf dem Prüfstand. Ein EU-Gutachten hat große Skepsis gegenüber der Regelung erkennen lassen. Das abschließende Urteil des Europäischen Gerichtshofes soll in wenigen Monaten folgen.

Für Maas ist das Grund genug, erst mal abzuwarten. Am Wochenende verkündete der SPD-Politiker, dass er nicht vorhat, sich schnell an einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zu setzen — anders als sich die Union das wünscht und anders als es im gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Politiker von CDU und CSU reagierten verärgert, verständnislos, erinnerten an die Koalitionsvereinbarung und schimpften, solche Debatten führe man nicht über die Medien. Auch Innenminister Thomas de Maizière reagierte kühl: „Wir müssen uns wohl alle noch daran gewöhnen, dass wir jetzt Koalitionspartner sind. Das verlangt im Umgang ein anderes Verhalten als früher“, sagte er. Und er erinnerte an den Koalitionsvertrag. Der gelte nämlich für alle.

Maas sagt, es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die EU-Richtlinie komplett kassierten. Dann müsse man ganz neu über die Vorratsdatenspeicherung reden. Dieser Fall ist aber unwahrscheinlich. Vermutlich wird der Gerichtshof eher gründliche Änderungen an der Regelung einfordern, die dann auch für die deutsche Regierung die Richtung vorgeben würden.

Der Streit der Großkoalitionäre dreht sich also nicht so sehr um das Ob, sondern um das Wann der Vorratsdatenspeicherung: also um die Frage, wann ein neuer Gesetzentwurf dazu kommt — in ein paar Wochen oder erst in ein paar Monaten. Aber der Name des neuen Justizministers hat sich zumindest schon mal eingeprägt.

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