Politik Hartz-IV-Klagen: 40 Prozent haben vor Gericht Erfolg

Hartz-IV-Empfänger haben gute Karten vor Gericht. Die Linke spricht von einem Skandal.

 Katja Kipping, die Vorsitzende der Partei Die Linke.

Katja Kipping, die Vorsitzende der Partei Die Linke.

Foto: Bernd von Jutrczenka

Berlin. Rund 4,4 Millionen erwerbsfähige Menschen in Deutschland sind aktuell auf Hartz IV angewiesen. Viele fühlen sich falsch behandelt und klagen gegen ihre Leistungsbescheide. Immerhin fast 40 Prozent hatten dabei 2016 Erfolg. Das zeigt eine Übersicht des Bundesarbeitsministeriums, die unserer Redaktion vorliegt.

Im Schnitt gehen bei den Sozialgerichten monatlich 10.000 Hartz-IV-Klagen ein. Im September des vergangenen Jahres waren insgesamt fast 190.000 Klagen anhängig. Zumeist wegen Unstimmigkeiten bei den Unterkunftskosten oder Rückzahlungsforderungen. Den Regierungsangaben zufolge wurden 2016 knapp 121.000 Fälle abschließend entschieden. Dabei gingen 39,9 Prozent der Klagen entweder ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsempfänger aus. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres. Bei Klageverfahren im Zusammenhang mit den von Jobcentern verhängten Sanktionen betrug die Erfolgsquote 38,4 Prozent. Bei Streitfällen über die Kosten der Unterkunft und Heizung waren es sogar 42,8 Prozent.

„Diese hohe Zahl von erfolgreichen und teilweise erfolgreichen Klageverfahren gegen die Hartz-IV-Behörden zeigt nur die Spitze des Eisbergs“, sagte die Vorsitzende der Linkspartei und Sozialexpertin der Fraktion, Katja Kipping, unserer Redaktion. Sie hatte die Daten von der Bundesregierung angefordert. Denn das „skandalöse Ausmaß“ dieser Praxis sei gar nicht in vollem Umfang bekannt, so Kipping weiter. „Viele Betroffene klagen aus unterschiedlichen Gründen nicht“. Aber auch die vorliegenden Daten ließen nur den Schluss zu: „Hartz IV öffnet offensichtlich rechtlicher Willkür Tür und Tor“. Schon deshalb sei das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mit Hartz IV nicht gewährleistet, meinte Kipping.

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