Gutachten: Bundesregierung verstößt gegen Bonn-Berlin-Gesetz

Die Stadt Bonn hat es jetzt schwarz auf weiß: Die Bundesregierung verstößt gegen das Bonn-Berlin-Gesetz. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein neues Gutachten.

Bonn (dpa). Die Bundesregierung verstößt einem Gutachten zufolge gegen das Bonn-Berlin-Gesetz. Das Gesetz schreibe vor, dass die Mehrzahl der Arbeitsplätze in den Bundesministerien in Bonn angesiedelt sein müsse, betont der Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Markus Heintzen. Seine Ergebnisse wurden am Montag in Bonn vorgelegt.

Seit etwa vier Jahren entspreche die tatsächliche Arbeitsteilung dieser Vorgabe nicht mehr. So gibt es nach derzeitigem Stand in Berlin 10 029 und in Bonn 8095 Arbeitsplätze in den Bundesministerien. Das Gutachten war von der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis sowie dem Kreis Ahrweiler im Zuge des Gerangels um eine Personalverlagerung beim Bundesverteidigungsministerium nach Berlin in Auftrag gegeben worden.

Bonn könne sein Recht allerdings nicht einklagen, heißt es in dem Gutachten. Die Ansprüche könnten lediglich parlamentarisch eingefordert werden. Das Gutachten zeige, dass das Bonn-Berlin-Gesetz die dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten weiter garantiere, sagte der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn (CDU).

Allerdings sei der jetzige Zustand der Verteilung der ministeriellen Arbeitsplätze gerade nicht mit dem Gesetz in Einklang. Die Region habe zwar keinen einklagbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Bund. Sie habe aber einen politisch-moralischen Anspruch, dass das Gesetz eingehalten und gelebt werde. Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) sieht sich auf seinem bisherigen Weg bestätigt: „Es ist besser, miteinander zu sprechen, als dass über uns - und damit ohne uns - entschieden wird, wie dies beim Abbau von Arbeitsplätzen in Ministerien der Fall ist.“

Die Erfolge des Dialogs zeigten sich in den Bereichen, in denen neue struktursichere Arbeitsplätze in Bonn entstanden seien. Dies gelte auch für die Rolle Bonns als UN-Stadt, deren Ausbau von der Bundesregierung unterstützt werde. Nach zwei Jahrzehnten gegenseitiger Erfahrung mit der Aufteilung der Funktionen müsse jetzt gemeinsam geklärt werden, wie es in den nächsten 20 Jahren weitergehe.

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