Geldwäsche in Deutschland vor allem im Nicht-Finanzsektor

Berlin (dpa) - In Deutschland bleiben nach einer Studie vor allem Geldwäsche-Deals außerhalb des Finanzsektors unentdeckt. Das „Dunkelfeld“, zum Beispiel bei Immobiliengeschäften, im Autohandel oder auf den Kunstmarkt - ist demnach auf mindestens 15.000 bis 28.000 Verdachtsfälle jährlich zu schätzen.

Geldwäsche in Deutschland vor allem im Nicht-Finanzsektor
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Das wäre ein Großteil aller illegalen Geschäfte und weit mehr als die tatsächlichen Anzeigen, wie aus dem Monatsbericht des Finanzministeriums hervorgeht. Insgesamt dürfte sich das Geldwäschevolumen in Deutschland - einschließlich Gastronomie und Glücksspiel - bei mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr bewegen. Das wäre etwa doppelt so viel wie die bisher angenommene Summe.

Das geschätzte finanzielle Volumen der nicht gemeldeten Verdachtsfälle sei erheblich, heißt es unter Berufung auf eine Studie von Prof. Kai-D. Bussmann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für das Finanzministerium. Es dürfte allein im Nicht-Finanzsektor 20 Milliarden bis 30 Milliarden Euro umfassen. „Das gesamte Geldwäschevolumen des Finanz- und Nicht-Finanzsektors Deutschlands zusammengenommen dürfte daher 50 Milliarden Euro übersteigen und sich wahrscheinlich in der Größenordnung in Höhe von über 100 Milliarden Euro jährlich bewegen.“

Das Finanzministerium hatte jüngst Lücken im Kampf gegen Geldwäsche auf Ebene der Bundesländer eingeräumt. In Deutschland sind die Bundesländer für die Kontrolle im Nicht-Finanzsektor zuständig- also für Immobilien- und Baugeschäfte, Kfz-, Boots- und Yachthandel sowie Geschäfte mit Schmuck und Kunst. Anfällig sind auch bargeldintensive Hotel- und Gastronomiebetriebe, die als Deckmantel zur Geldwäsche betrieben würden. Den Finanzsektor überprüft die Aufsicht Bafin.

Die Studie zeige, dass Deutschland aufgrund seiner Attraktivität als Wirtschaftsstandort ein erhöhtes Geldwäscherisiko aufweise. Die Gelder kämen zu einem großen Teil auch aus dem Ausland. Als Gegenmaßnahme werde unter anderem ein Höchstbetrag bei der Bezahlung mit Bargeld vorgeschlagen. Zudem müsse der „Geldwäscheprävention in der gesamten den Bundesländern unterliegenden Aufsicht des Nicht-Finanzsektors in Deutschland ein sehr viel größerer Stellenwert eingeräumt werden als bisher“.

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