Besoldungsreport 2017 Unterschiede im Gehalt - Beamtenbesoldung je nach Kassenlage

Zwischen Bund und Ländern gibt es große Gehaltsunterschiede. In dieser Woche beginnen in NRW die Besoldungsgespräche zur Übernahme des Tarifabschlusses.

Ein Gymnasiallehrer der Besoldungsgruppe A 13 liegt mit seinem Verdienst in NRW annähernd im Bundesdurchschnitt. Foto: dpa

Ein Gymnasiallehrer der Besoldungsgruppe A 13 liegt mit seinem Verdienst in NRW annähernd im Bundesdurchschnitt. Foto: dpa

Foto: Armin Weigel

Düsseldorf. Ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit — das gilt nicht nur in vielen Fällen für Männer und Frauen. Das gilt auch für Beamte im Ländervergleich. Der Besoldungsreport 2017 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) dokumentiert, dass Lehrer, Polizisten und andere Beamte in finanzschwachen Bundesländern wie Berlin oder dem Saarland deutlich weniger verdienen als in Bayern, dem Spitzenreiter bei der Besoldung.

Besoldungsreport 2017: Unterschiede im Gehalt - Beamtenbesoldung je nach Kassenlage
Foto: grhi

Nur der Bund zahlt noch besser als die Bayern — was besonders in der Bundeshauptstadt Berlin zu grotesken Differenzen führt. Ein Gymnasiallehrer der Besoldungsgruppe A 13 erhält in Berlin im Jahr 6913 Euro brutto weniger als ein Bundesbeamter derselben Besoldungsgruppe.

Grund dafür ist, dass die Gewerkschaften für Beamte keine Tarifverträge abschließen können. Ihre Dienstherren, die Länder oder der Bund, übertragen die Abschlüsse zwar in der Regel auf sie, machen dabei aber häufig Abstriche oder setzen die Erhöhungen mit Zeitverzögerung um. Seit der Förderalismusreform 2006 können die Länder wie der Bund entscheiden, ob und wie sie die Tarifabschlüsse für die eigenen Beamten übernehmen wollen. Davor war der Bund allein zuständig.

Seit die Länder die Zuständigkeit für Landes- und Kommunalbeamte haben, sei diese Kompetenz oft dazu genutzt worden, so der Report, „um einen besonderen Beitrag der Beamten für die Haushaltskonsolidierung abzuschöpfen. Das Ergebnis: Während bis 2006 ausschließlich zwischen Ost- und Westdeutschland differenziert wurde, unterscheiden sich mittlerweile die Bezüge von Dienstherr zu Dienstherr teils erheblich.“ Entsprechend fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Mit der Besoldung nach Kassenlage muss endlich Schluss sein, denn damit büßt der öffentliche Dienst weiter an Attraktivität ein und kann sich kaum für künftige Herausforderungen wappnen.“

Nordrhein-Westfalen liegt bei den im DGB-Report aufgeführten Vergleichen der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 jeweils ziemlich genau im Bundesdurchschnitt. Der DGB verweist allerdings darauf, dass die Beamtenschaft im Bund sowie in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wöchentlich eine Stunde mehr Dienst leistet. In Hessen sind es momentan sogar zwei Wochenstunden mehr.

Roland Staude, NRW-Landesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (DBB), ergänzt, dass NRW bei den höheren Besoldungsstufen des gehobenen und höheren Dienstes ab A 14 im Vergleich ins Hintertreffen gerate.

Noch in dieser Woche werden in NRW die Besoldungsgespräche zwischen Landesregierung, DGB, DBB und Beamtenbund über die Übernahme des Tarifvertrags für 2017 und 2018 beginnen. Laut Staude war schon 2015 eine 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses vereinbart worden, allerdings mit dreimonatiger Verzögerung. „Das werden wir bei den bevorstehenden Gesprächen infrage stellen.“

Seine Begründung: Die Inflationsrate sei seit 2015 von null auf 1,9 Prozent gestiegen. Außerdem habe NRW vor zwei Jahren Probleme mit der Schuldenbremse gehabt, mittlerweile aber beim Jahresabschluss 2016 einen Überschuss von 217 Millionen Euro erzielt. „Daher wollen wir eine Übernahme des Tarifabschlusses rückwirkend zum 1. Januar erreichen.“ Dazu sei nach Berechnungen des DBB ein Einmaleffekt von 100 Millionen Euro notwendig. 8000 unbesetzte Stellen seien ein Zeichen dafür, dass NRW attraktiver werden müsse.

Staude unterstützt die DGB-Forderung nach einer bundesweiten Angleichung der Besoldung. „Bei der Besoldung und noch mehr bei der Versorgung ist Deutschland ein Flickenteppich.“

dgb.de

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