Gegen Betrug und Schlupflöcher EU-Kommission schlägt radikale Mehrwertsteuerreform vor

Straßburg (dpa) - Wegen grassierenden Steuerbetrugs schlägt die EU-Kommission eine grundlegende Reform des Mehrwertsteuersystems in Europa vor.

Gegen Betrug und Schlupflöcher: EU-Kommission schlägt radikale Mehrwertsteuerreform vor
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Künftig soll demnach auch bei grenzüberschreitendem Handel zwischen Unternehmen in unterschiedlichen EU-Staaten Mehrwertsteuer erhoben werden, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Diese Transaktionen sind derzeit von der Steuer ausgenommen.

Nach Angaben der EU-Kommission gehen den EU-Staaten durch Steuervermeidung, Betrug und Insolvenzen Einnahmen von mehr als 150 Milliarden Euro jährlich verloren. Allein durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug entgehen den öffentlichen Kassen demnach etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr.

Beim Mehrwertsteuerbetrug kaufen Firmen Güter in einem anderen Land, ohne dass Mehrwertsteuer berechnet wird. Wenn die Waren dann weiterverkauft werden, schlagen die Betrüger Mehrwertsteuer auf den Preis auf. Anstatt den Betrag an die Behörden abzuführen, kassieren sie ihn. Teils werden für diese Art Betrug Scheinfirmen genutzt.

Dem Vorschlag zufolge sollen fortan die Steuerbehörden des Ursprungslandes die Mehrwertsteuer erheben, dabei aber den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes berechnen. Die eingesammelte Summe soll dann an die Behörden des Landes überwiesen werden, in dem die Güter letztlich genutzt beziehungsweise konsumiert werden.

„25 Jahre nach der Schaffung des Binnenmarkts sehen sich Unternehmen und Bürger, die grenzüberschreitenden Geschäften nachgehen möchten, noch immer 28 unterschiedlichen Mehrwertsteuersystemen gegenüber“, sagte der zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici. Das auf Landesgrenzen basierende System gehöre abgeschafft. Ab dem Jahr 2022 sollten Staaten grenzübergreifende Umsätze wie Inlandsumsätze behandeln.

Das Erheben einzelner Steuern beziehungsweise das Festlegen von Steuersätzen ist in der EU Kompetenz der Nationalstaaten. Brüssel kann allerdings Vorschläge zur Gestaltung der Rahmenbedingungen machen. Damit die Vorschläge Gesetz werden können, müssten die EU-Staaten einstimmig zustimmen.

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