EKD fordert Islamunterricht in ganz Deutschland

Berlin (dpa) - Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, plädiert für einen „flächendeckenden Islamunterricht“ an deutschen Schulen.

EKD fordert Islamunterricht in ganz Deutschland
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Das sei die beste Möglichkeit, junge Muslime immun zu machen gegen Versuchungen des Fundamentalismus, sagte der Münchner Landesbischof der „Heilbronner Stimme“.

Junge muslimische Schüler müssten die Möglichkeit erhalten, sich kritisch mit der Tradition ihrer Religion auseinanderzusetzen. „Sie können zugleich Neues über den Islam lernen - und das auf dem Boden des Grundgesetzes“, sagte Bedford-Strohm. Er sei dafür, dass islamische Verbände wie christliche Kirchen den Religionsunterricht an den Schulen selbst verantworten. Dafür wünsche er sich, „dass die Muslime in Deutschland sich so aufstellen, dass es klare Ansprechpartner für den Staat gibt“.

Laut Kultusministerkonferenz (KMK) bieten zurzeit Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz islamischen Religionsunterricht an. Im Saarland wird ein solcher Unterricht derzeit in den ersten Klassen erprobt.

Für die katholische Kirche in Deutschland teilte die Bischofskonferenz mit, sie habe sich schon vor Jahren für einen islamischem Religionsunterricht „auf der Grundlage der entsprechenden Artikel des Grundgesetzes“ ausgesprochen. „Die Experimente in verschiedenen Bundesländern, eine Art Islam-Kunde unterhalb des „Religionsunterrichts“ durchzuführen, bewerten wir je nach den vorliegenden Konzepten unterschiedlich“, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp.

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, er teile Bedford-Strohms Einschätzung, dass die Länder jungen Muslimen „die Möglichkeit geben sollten, sich fundiert über den Glauben zu informieren und sich mit diesem auch in der Schule auseinanderzusetzen“.

Er gab aber zu bedenken: „Um einen islamischen Religionsunterricht im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz anbieten zu können, muss allerdings unbedingt geklärt sein, wer für den Islam als autorisierter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Derzeit gibt es aus meiner Sicht keine zufriedenstellende Lösung.“

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