Porträt des Tages Edgar Franke: „Wichtig ist, dass man sehr schnell hilft“

Edgar Franke als Opferbeauftragter der Bundesregierung vorgestellt.

Edgar Franke, Bundestagsabgeordneter in der SPD.

Edgar Franke, Bundestagsabgeordneter in der SPD.

Foto: Michael Kappeler

Berlin. Edgar Franke (58, SPD) kann niemanden wieder lebendig machen. Und den Schmerz der Angehörigen auch nicht wirklich lindern. Aber wenigstens ein zentraler Ansprechpartner will der am Dienstag vorgestellte neue Opferbeauftragte der Bundesregierung sein, wenn in Deutschland wieder ein Terroranschlag passiert. Und für unbürokratische Hilfe sorgen.

Ohne den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 gäbe es diese Stelle gar nicht. Die Behandlung der Hinterbliebenen des Terroraktes durch den Bund und durch das Land Berlin war so kaltherzig, dass es ruchbar wurde. Drei Monate nach dem Attentat beauftragte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) deshalb Ex-SPD-Chef Kurt Beck, sich um die Menschen zu kümmern. Ohne Beck gäbe es wiederum nicht die Möglichkeiten, über die Franke jetzt verfügt. Denn der Vorgänger hinterließ mit seinem Abschlussbericht eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen.

So darf Franke im Justizministerium einen kleinen Arbeitsstab unterhalten, der aktiv wird, wenn irgendwo etwas passiert. Und er kann auf eine verbesserte materielle Entschädigung setzen: Im Parlamentsgang befindet sich gerade eine Richtlinie, die die bisherigen Zahlungen aus dem Härteleistungsfonds (5000 bis 10 000 Euro, je nach Verwandtschaftsgrad) verdreifachen soll. Andere Geldquellen kommen bei Bedarf hinzu, etwa durch das Opferentschädigungsgesetz oder einen Verkehrsopferfonds der Versicherungswirtschaft.

Der SPD-Abgeordnete aus Nordhessen ist nicht nur Mitglied des Gesundheitsausschusses, sondern war in seinem zivilen Leben Rektor und Professor an der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Kleingedruckten von Versicherungen kennt er sich also exzellent aus. So hat er als verbesserungsbedürftig erkannt, dass Ausländer bisher nicht unter das Opferentschädigungsgesetz fallen. Das will Franke ändern. Und generell für Tempo bei der Hilfe sorgen. „Ganz wichtig ist, dass man sehr schnell hilft, denn die Opfer sind traumatisiert und haben tausend andere Sorgen in so einer Situation“.

Zum Kleingedruckten gehört freilich auch eine nicht immer ganz nachvollziehbare Abgrenzung. Franke ist nur für Opfer von Terroranschlägen zuständig — wenn die Anschläge in die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes fallen. Amokläufe sind Ländersache. Wer hilft diesen Opfern? Zur neuen Aufgabe wird daher die Bund-Länder-Koordinierung gehören. Franke hat sich das jedenfalls vorgenommen. wk

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