Unfälle Dobrindt (CSU) will Handy-Verbot am Steuer ausweiten

Opposition und ADAC begrüßen den Vorstoß des Bundesverkehrsministers. Mehr Kontrollen werden gefordert.

Das Handyverbot am Steuer gilt seit längerem, nun nimmt eine Erweiterung konkrete Formen an. (Archivfoto)

Das Handyverbot am Steuer gilt seit längerem, nun nimmt eine Erweiterung konkrete Formen an. (Archivfoto)

Foto: dpa

Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Handyverbot am Steuer ausweiten. Entsprechende Berichte wurden unserer Redaktion am Sonntag in Ministeriumskreisen bestätigt. Demnach soll beim Autofahren künftig nicht nur der Gebrauch des Handys, sondern auch die Benutzung anderer elektronischer Geräte wie etwa eines Tabletcomputers untersagt werden. In der Opposition wurde der Verstoß begrüßt. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn, sprach von einem richtigen und überfälligen Schritt. "Im Kern ist das keine Rechtsverschärfung. Vielmehr handelt es sich um eine Rechtsanpassung an den aktuellen Stand der Technik", sagte Kühn unserer Redaktion.

Mit der geplanten Maßnahme kommt Dobrindt auch einer Forderung der Länder nach. Sie hatten schon im April in einem gemeinsamen Beschluss verlangt, das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung weiter zu fassen als bisher. Der Gesetzgeber müsse auf neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzverhalten reagieren, hieß es damals.

Auch der ADAC reagierte positiv auf die Ankündigung. Die Anpassung an die Realität sei richtig, sagte ein Verbandssprecher der Nachrichteagentur AFP. Wichtig sei aber, dass eine Ausweitung des Verbots durch stärkere Kontrollen begleitet werde. Sonst nütze eine Ausweitung der Regelung nichts für die Verkehrssicherheit.

In der Straßenverkehrsordnung ist der Umgang mit dem Handy derzeit so geregelt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist". Zuwiderhandlungen können mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Nach einer ADAC-Studie spielt Ablenkung als Unfallursache im Straßenverkehr eine ähnlich große Rolle wie Alkohol am Steuer. Etwa jeder zehnte Verkehrsunfall mit Personenschaden ist auf Ablenkung des Fahrers zurückzuführen. Nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit am Steuer bedeuten nach Angaben des ADAC, dass ein Fahrer bei Tempo 100 rund 27 Meter im Blindflug zurücklegt.

Womöglich auch wegen solcher Fälle ist die Zahl der Verkehrstoten zuletzt wieder gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im vergangen Jahr 3475 Menschen auf deutschen Straßen ums Leben. Das waren fast 100 mehr als 2014.

Meistgelesen
Neueste Artikel
BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
Endlich Tempo
Bund und Länder wollen „beschleunigen“Endlich Tempo
Zum Thema
Aus dem Ressort