"Deals" im Strafprozess: Wenn die Wahrheit vor Gericht verhandelbar ist

Karlsruhe entscheidet am Dienstag, ob sogenannte Deals im Strafprozess zulässig sind.

Karlsruhe. Schnelles Geständnis gegen milde Strafe — solche Absprachen sind in Strafprozessen nicht selten. Der sogenannte Deal ist sogar in der Strafprozessordnung geregelt. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob und in welchen Fällen der Handel vor Gericht — oder oft auch im Hinterzimmer — gegen das Grundgesetz verstößt.

Insgesamt liegen drei Verfassungsbeschwerden vor. In einem Fall wurde ein Polizist wegen schweren Raubes verurteilt. Er soll einem Schwarzmarkt-Händler Zigaretten abgenommen haben, um sie für sich selbst zu behalten. Das Gericht hatte ihn vor die Wahl gestellt: Ohne Geständnis müsste er mit einer Haftstrafe von vier Jahren rechnen, wenn er gesteht, könnte er mit zwei Jahren auf Bewährung davonkommen. Daraufhin erklärte der Angeklagte pauschal, die Vorwürfe entsprächen der Wahrheit. Zeugen wurden nicht gehört. Der Mann wurde zur Bewährungsstrafe verurteilt. Später widerrief der Polizist sein Geständnis: Das Gericht habe ihn unter Druck gesetzt.

Seit 2009 ist der „Deal“ in der Strafprozessordnung geregelt. Unter anderem muss die Absprache protokolliert werden, ein Verzicht auf Rechtsmittel ist unzulässig. Doch nach einer Studie, die das Bundesverfassungsgericht eigens erstellen ließ, nehmen es viele Richter in der Praxis mit diesen Regeln nicht so genau. So gaben fast 60 Prozent der Richter an, dass sie mehr als die Hälfte der Absprachen informell träfen.

Das Motiv dafür kann — vor allem, wenn es um Sexualdelikte geht — der Schutz von Zeugen und Opfern sein. Häufig dient der „Deal“ aber auch der Arbeitserleichterung für das Gericht und der Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme. Dieser Aspekt spielt vor allem in komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren eine Rolle. Befürworter finden, dass dies die Gerichte entlaste.

Kritiker bemängeln, die Wahrheitsfindung komme so unter die Räder. Laut einer Studie überprüfen 28 Prozent der Richter nach einer Absprache nicht mehr genau, ob ein Geständnis glaubwürdig ist. Die Mehrzahl der Verteidiger hatte schon Fälle, in denen Angeklagte für eine mildere Strafe ein falsches Geständnis ablegten. Oft bevorzugt der Deal Täter, die sich ein Geständnis aufsparen, um einen Strafrabatt herauszuhandeln, gegenüber solchen, die sofort gestehen.

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