Umstrittene AfD-Landesliste zur Bundestagswahl zugelassen

Düsseldorf. Das war knapp für die AfD: Es ist 13.06 Uhr, der Landeswahlausschuss hat eine intensive Diskussion und eine längere Beratung hinter sich, als endlich die Abstimmung über die Zulassung der AfD-Landesliste für die Bundestagswahl am 24. September erfolgt.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

6:2 Stimmen zugunsten der AfD — obwohl Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in seiner Bewertung zuvor von offenkundigen Wahlrechtsverstößen gesprochen hatte.

Denn unstrittig ist: Bei der Wahl der Delegierten für die AfD-Landesversammlung haben am 23. Oktober 2016 in Recklinghausen drei Personen mitgewirkt, deren Aufnahmeprozess in die Partei zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Zwei von ihnen wurden sogar als Delegierte gewählt, einer nahm schließlich Ende Februar auch tatsächlich an der Landeswahlversammlung in Essen teil, bei der die Landesliste aufgestellt wurde.

Erst zwei anonyme Schreiben vom 17. und 25. Juli machen den Landeswahlleiter auf den Fall aufmerksam. Im Ausschuss verweist er darauf, dass die Beteiligung von Nichtmitgliedern juristisch ausreicht, um die Landesliste zurückzuweisen. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht ermöglicht, bei der Entscheidung die Auswirkungen des Wahlfehlers auf die Liste mitzuberücksichtigen. Und die unberechtigte Stimme war bei der Aufstellung der AfD-Liste an keiner Stelle ausschlaggebend. Auch habe es sich in dem Fall nicht um einen vorsätzlich herbeigeführten Rechtsverstoß gehandelt.

Während die AfD noch einmal davonkommt, weist der Ausschuss die Listen vier weiterer Parteien zurück. Sie können Beschwerde beim Bundeswahlausschuss einlegen.

Detail am Rande: In der Beratungspause läuft sich Andreas Keith, parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion und NRW-Vorstandsmitglied, schon mal für eine mögliche Ablehnung warm. Dass der Ausschuss auch mit Politikern besetzt sei, die sich so unliebsame Konkurrenz vom Leib halten könnten, sei ein Unding. Die Besetzung müsse allein Juristen vorbehalten bleiben. Am Ende stimmen fast alle Politiker für die Zulassung der AfD, Stefan Przygode, Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, aber dagegen.

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