Rundfunkgebühren Bundesgericht bestätigt Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies am Mittwoch in Leipzig Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ab.

Symbolbild.

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Foto: Arno Burgi

Die Firmen hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter jedoch nicht. Das Gericht hatte in diesem Jahr bereits eine ganze Reihe von Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. dpa

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