Bewegung im Streit über Nebeneinkünfte der Abgeordneten

Berlin (dpa) - In den Streit über die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten kommt Bewegung. Die Bundestagsverwaltung soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zwei neue Stufenmodelle zur Veröffentlichung der Höhe von Honoraren und anderen Nebeneinkünften erarbeiten.

Dieser Auftrag sei bei einem Treffen der Rechtsstellungskommission des Bundestages am Donnerstag mehrheitlich erteilt worden. Von der SPD sei die Forderung nach möglichst kleinen Stufen signalisiert worden. Alle Ansätze lägen aber weiterhin auf dem Tisch.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck hatte nach der Sitzung noch beklagt: „Es geht einfach keinen Millimeter voran.“ Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann äußerte sich ähnlich. SPD, Linke und Grüne wollen bislang eigentlich erreichen, dass sämtliche Nebenverdienste auf Euro und Cent genau angegeben werden. Dies lehnt die Koalition ab. Sie beharrt auf einer Erweiterung des bestehenden Stufenmodells.

Bisher müssen die Abgeordneten ihre Einkünfte lediglich in drei Stufen einordnen: von 1000 bis 3500 Euro, von 3500 bis 7000 und mehr als 7000 Euro. Mehr Stufen mit kleineren Abstände könnten nun für mehr Transparenz sorgen.

In einer Aktuellen Stunde beharrte Oppermann auf einer Offenlegung nach Euro und Cent. „Die Zeit ist reif für neue Transparenz-Vorschriften.“ Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) hielt dagegen, er könne im Euro-und-Cent-Modell „keinen Mehrwert“ erkennen. Das Stufensystem sei der passende Ausgleich zwischen freiem Mandat und der Information der Bürger.

Ein der dpa vorliegendes Papier der Koalitionsfraktionen sah zunächst vor, dass bei jedem einzelnen veröffentlichten Sachverhalt eine von neun Einkommensstufen ausgewiesen werden muss. Die erste Stufe würde demnach einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte zwischen 1000 bis 3500 Euro erfassen. Anschließend folgten Stufen bis 7000, 15 000, 25 000, 50 000, 75 000, 100 000 und bis 150 000 Euro. In Stufe neun müssten Einkünfte über 150 000 einsortiert werden. Regelmäßige monatliche Einkünfte sollen extra gekennzeichnet werden.

In der Koalition wurde betont, dieser Antrag sei nicht mehr ganz aktuell. So sei auch eine Anhebung der letzten Stufe (über 150 000 Euro) möglich.

In Unionskreisen hieß es, man strebe wie bei parlamentsbezogenen Fragen üblich eine einvernehmliche Lösung an. Es sei aber kaum vorstellbar, dass man von einer Stufenlösung abweiche. Die Bundestagsverwaltung soll die beiden Stufenmodelle, die sich durch einen unterschiedlichen Stufenabstand unterscheiden sollen, bis zur kommenden Woche vorlegen. Die Rechtsstellungskommission will sich am 25. Oktober erneut mit dem Thema befassen.

Der Kommissionsvorsitzende, Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP), bekräftigte, Ziel sei eine Lösung noch in diesem Jahr. Das Oppositionsmodell verletze schutzwürdige Interessen Dritter. In diese Gruppen fallen etwa die Klienten von Parlamentariern, die neben ihrer Abgeordneten-Tätigkeit auch noch als Anwalt arbeiten.

Grosse-Brömer betonte, das freie Mandat des Abgeordneten dürfe nicht unzulässig beschränkt werden. „Ebenso wenig wie den gläsernen Bürger brauchen wir den gläsernen Abgeordneten durch eine Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent.“ Die Grünen hatten als Kompromiss vorgeschlagen, das bisher gültige Stufenmodell von 3 auf 13 Stufen zu erweitern. Darüber wurde aber nicht abgestimmt.

Die Debatte hatte durch den Streit über die Einkünfte des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück an Schwung gewonnen. Dieser bekräftigte, er erwäge eine freiwillige Offenlegung seiner Nebenverdienste, ließ aber offen, wie exakt die Zahlen ausfallen werden. „Das kläre ich noch mit dem Wirtschaftsprüfer“, sagte er dem rbb-Sender Radio eins.

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