Behörden überprüfen mehr private Konten

Berlin (dpa) - Sozialbehörden und Finanzämter fragen bei Banken immer häufiger die Existenz von Konten privater Personen ab. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hervor, über die am Montag zunächst die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete.

Demnach sind die Abfragen 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 15,5 Prozent auf rund 72 600 gestiegen. Seit 2008 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Mit dem 2005 eingeführten automatisierten Verfahren dürfen Behörden Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden abfragen.

Das Verfahren soll die „Steuerehrlichkeit“ erhöhen und Sozialleistungsmissbrauch eindämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine solche Abfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann.

Laut Schaar lag die Zahl der Abfragen im Jahr der Einführung 2005 noch bei knapp 9000. 2006 waren es bereits mehr als 25 000 Fälle. Auch in den Folgejahren stieg die Zahl kontinuierlich an. Allein im Dezember 2011 wurden demnach durchschnittlich 136 Abrufe pro Arbeitstag registriert, im Dezember 2012 bereits 481.

Der oberste Datenschützer beklagte, das Verfahren werde ständig erweitert. Das betreffe nicht nur die Zahl der Anfragen, sondern auch den Kreis derer, die zu so einem Kontenabruf berechtigt seien. Inzwischen hätten auch Gerichtsvollzieher und Geheimdienste Zugriff auf diese Daten. Es sei daher zu erwarten, dass auch andere öffentliche Stellen bald Interesse anmeldeten.

Schaar verlangte, die Abfragen müssten wieder zur Ausnahme werden. „Ich fordere die Bundesregierung auf, den Umgang mit der Kontodatenabfrage einer ergebnisoffenen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Auch eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen eingedämmt wird.“ Abfragen sollten nur noch infrage kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorlägen. „Derzeit erfährt der Betroffene häufig noch nicht einmal von der Abfrage.“

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