Bundesteilhabegesetz Behinderte auch am Arbeitsmarkt benachteiligt

DGB-Studie: Arbeitslosigkeit fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Betriebe sollen mehr zahlen.

Die Kritik von Behinderten- und Sozialverbänden am Entwurf der Bundesregierung für ein neues Teilhabegesetz reißt nicht ab.

Die Kritik von Behinderten- und Sozialverbänden am Entwurf der Bundesregierung für ein neues Teilhabegesetz reißt nicht ab.

Foto: Arno Burgi

Berlin. Der Bundestag will an diesem Donnerstag das umstrittene Bundesteilhabegesetz verabschieden. Es soll die Lebensbedingungen von rund 7,6 Millionen Menschen mit Behinderung verbessern helfen. Dass Behinderte trotz guter wirtschaftlicher Lage immer noch schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt haben, zeigt eine aktuelle Studie des DGB, die unserer Zeitung exklusiv vorliegt. Der Untersuchung zufolge waren Behinderte im vergangenen Jahr fast doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie im allgemeinen Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Handicap betrug 13,4 Prozent. Die allgemeine Arbeitslosenquote - nicht berücksichtigt sind hier Selbständige und Minijobber - lag bei 8,2 Prozent.

Entgegen dem allgemeinen Trend hat die Erwerbslosigkeit unter Schwerbehinderten seit 2009 um sechs Prozent zugelegt. Damals gab es gut 168.000 Betroffene, 2015 waren es knapp 179.000. Parallel dazu ging die Zahl der Schwerbehinderten mit besonderer arbeitsmarktpolitischer Förderung jedoch um 34 Prozent auf nur noch rund 32.000 zurück.

"Bei der Förderung arbeitsloser Menschen mit Behinderung hatte die Bundesregierung schon 2010 tiefgreifende Sparmaßnahmen beschlossen", erläuterte die DGB-Arbeitsmarktexpertin Silvia Helbig. Dies sei mit dem Rückgang der allgemeinen Erwerbslosigkeit begründet worden. Parallel dazu sei allerdings die Zahl der Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen noch in viel stärkerem Maße gesunken, so Helbig.

Laut DGB-Studie waren 2014 rund 1,1 Millionen Menschen mit Handicap in der Wirtschaft und in der Verwaltung beschäftigt. Das waren 134.000 mehr als im Jahr 2009. Helbig führt den Anstieg auf den demographischen Wandel zurück, der mit einem wachsenden Anteil älterer und schwerbehinderte Menschen einhergeht. Nach geltendem Recht haben in Deutschland Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten die Pflicht, wenigstens fünf Prozent ihrer Jobs mit Schwerbehinderten zu besetzen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, wird eine gestaffelte Ausgleichsabgabe fällig, die aber offenbar nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Nach DGB-Angaben waren 2014 in jedem vierten beschäftigungspflichtigen Unternehmen gar keine Behinderten angestellt. Dagegen hätten die öffentlichen Arbeitgeber die Quote mit 6,6 Prozent übererfüllt.

Nach Einschätzung der DGB-Expertin Helbig sind auch vom geplanten Bundesteilehabgesetz keine substanziellen Verbesserungen bei der Beschäftigungslage von Schwerbehinderten zu erwarten. Zwar seien mehr Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinem Arbeitsmarkt sowie Modellvorhaben im Hartz-IV-System geplant. Aber eine tatsächliche strukturelle Verbesserung bei der Vermittlung und Förderung von behinderten Arbeitslosen finde nicht statt.

Um Betriebe stärker zur Einstellung von Behinderten zu animieren, fordert der DGB eine drastische Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Und zwar von monatlich 320 auf 750 Euro für einen nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz, wenn die Beschäftigungsquote unter zwei Prozent liegt. "Wer Schwerbehinderte nicht einstellt, darf sich nicht durch Minibeträge freikaufen können", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach unserer Zeitung.

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