Bahr verteidigt Gesetzentwurf zu Sterbehilfe

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat das vom Justizressort geplante Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gegen Kritik verteidigt.

„Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen“, sagte Bahr der „Passauer Neuen Presse“ (Montag). Der Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium sieht vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen. Dies soll immer dann der Fall sein, wenn sie dem Patienten seit langem besonders nahe stehen. Stark kritisiert wird das von Ärztefunktionären und Patientenschützern.

Vieles in der Debatte werde bewusst missverstanden, sagte Bahr. Es solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, „damit die Sterbehilfe eben nicht zum Geschäftsmodell wird“.

Bahr teilt nicht die Sorge, dass es durch die Neuregelung zu einem Dammbruch kommen könnte. „Der Gesetzentwurf hat ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe zum Ziel. Das wäre ein großer Fortschritt, denn ein solches Verbot hat es bisher nicht gegeben“, so der Minister.

Dennoch müsse man berücksichtigen, dass es Krebspatienten oder andere Sterbenskranke gebe, die ihre Angehörigen oder ihre Begleiter in Suizid-Überlegungen einbezögen: „Das sollten wir zur Kenntnis nehmen“, sagte Bahr.

Der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller (CSU), sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Montag): „Das Gesetz wird so nicht kommen.“ Er fügte hinzu: „Es würde reichen, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen.“ Alle anderen Ausnahmen führten zu mehr Rechtsunsicherheit. „Stattdessen müssten wir in Deutschland wesentlich mehr investieren, damit todkranke Menschen schmerzfrei und in Würde sterben können.“

Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, lehnt den Entwurf ab. „Es wäre ein Startschuss für entsprechende Angebote.“ Geld spiele bei Anbietern von Sterbehilfe oft keine Rolle. Dann greife das geplante Verbot aber nicht. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) müsse sagen, wie der Streit in der Koalition zum Thema beendet werden solle. Oder die Abstimmung im Bundestag darüber solle vom Fraktionszwang befreit werden.

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