Ausfuhrsperre für Portigon-Kunstsammlung erlassen

Kunstwerke aus der einstigen WestLB-Sammlung dürfen nicht mehr ins Ausland verbracht werden. Erst wird entschieden, ob es sich um nationale Kulturgüter handelt.

Die Kunstwerke dürfen nicht mehr ins Ausland verkauft werden.

Die Kunstwerke dürfen nicht mehr ins Ausland verkauft werden.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf (dpa) - Für die ehemalige WestLB-Kunstsammlung gilt eine Ausfuhrsperre. Die Kulturstaatsministerin des Bundes und die Kulturministerin des Landes NRW leiteten ein Verfahren ein, in dem geprüft wird, ob unter den 400 Werken wertvolle nationale Kulturgüter sind. Damit sind sämtliche Werke der Sammlung mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens unter Schutz gestellt, teilten Sprecher beider Ministerinnen mit. Die Verkäuflichkeit der Werke auf dem Kunstmarkt ist damit erheblich eingeschränkt. Die WestLB-Nachfolgerin Portigon hatte angekündigt, die Werke zu verkaufen, und damit massive Proteste von Museen und Kulturinstitutionen ausgelöst. Als nationale Kulturgüter gelistete Kunstwerke dürfen nicht aus Deutschland ausgeführt werden.

Die Kulturstaatsministerin der Bundesregierung, Monika Grütters (CDU), kritisierte, dass die rot-grüne Landesregierung ihr weiterhin verschweige, welche Werke zur Portigon-Sammlung gehören. Grütters trat zudem der Behauptung entgegen, die Landesregierung könne einen Verkauf der Sammlung nicht verhindern: Dies könne sie als Eigentümerin von Portigon durchaus, wenn sie den Portigon-Vorstand entsprechend anweise.

Ein Sachverständigen-Ausschuss muss die Sammlung nun prüfen. Aus Nordrhein-Westfalen sei dafür bislang der in Untersuchungshaft sitzende Kunsthändler Helge Achenbach benannt gewesen, hieß es aus Kreisen der Bundesregierung. Das NRW-Kulturministerium teilte mit, Achenbachs Abberufung als Sachverständiger sei am vergangenen Dienstag eingeleitet worden und inzwischen vollzogen.

Die WestLB-Nachfolgerin Portigon trat am Freitag dem Eindruck entgegen, sie habe vor Inkrafttreten der Ausfuhrsperre Kunstwerke ins Ausland geschafft. Richtig sei aber, dass sich Kunstbesitz des Unternehmens außerhalb Deutschlands befinde, sagte ein Portigon-Sprecher in Düsseldorf. An den ehemaligen WestLB-Standorten London und New York hätten sich „immer schon“ Kunstwerke befunden. Dies sei auch aktuell noch der Fall.

Im Zuge der Abwicklung der WestLB und der massiven Verkleinerung der Auslandsstandorte sei aber keine Kunst aus Deutschland dorthin gebracht worden, sagte der Sprecher. Grütters hatte der „Rheinischen Post“ gesagt: „Wir befürchten auch, dass nicht mehr alle der rund 400 Kunstwerke von der Portigon-Liste noch in Deutschland sind.“

Welche und wie viele Werke im Ausland sind, wollte Portigon mit Hinweis auf die Einstufung der Liste als geheim nicht sagen. Ob in den vergangenen Jahren Kunst zurück nach Deutschland gebracht wurde, teilte das Unternehmen ebenfalls nicht mit.

Die ehemalige WestLB-Kunstsammlung soll trotz des Protests von Museen, Künstlern und Kulturverbänden verkauft werden. Die rot-grüne Landesregierung hatte am Donnerstag aber angekündigt, sie werde „alles in ihren Kräften Stehende tun, um Kunstwerke der Portigon AG für Nordrhein-Westfalen zu sichern“. NRW-Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) hat für den 5. Februar einen Runden Tisch zu der Frage einberufen.

Die ehemalige Landesbank WestLB wurde nach mehreren Krisen und Milliardenverlusten auf Druck der europäischen Wettbewerbshüter zerschlagen.

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