Anti-Acta-Demonstrationen: Das Internet geht auf die Straße

Zehntausende demonstrieren gegen „Acta“-Abkommen.

Düsseldorf/Berlin. Zehntausende Menschen haben am Wochenende in Deutschland gegen das Anti-Piraterie-Abkommen „Acta“ protestiert und eine internet-freundliche Reform des Urheberrechts verlangt. Die Veranstalter zählten mehr als 100 000 Teilnehmer an den Protestaktionen in mehr als 50 deutschen Städten. In NRW waren 10 000 Menschen an den Protesten beteiligt.

Einen Tag zuvor hatte die Bundesregierung die Unterzeichnung von „Acta“ („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, etwa: „Handelsabkommen gegen Produktpiraterie“) wegen Bedenken vorerst ausgesetzt. Die Unterstützung für das Vertragswerk bröckelt auch in anderen EU-Ländern. So haben Polen, Tschechien, die Slowakei und Lettland die Ratifizierung auf Eis gelegt.

Die wichtigsten Antworten zu dem Handelsabkommen:

„Acta“ baut auf internationalen Verträgen zum Urheberrecht auf und sieht eine Reihe von Maßnahmen für ihre Durchsetzung vor. Dabei geht es sowohl um Plagiate als auch um das Recht auf geistiges Eigentum im Internet.

„Acta“ folgt den Grundsätzen des traditionellen Urheberrechts. Viele gesellschaftliche Gruppen und Politiker fordern schon lange eine Reform, die das Urheberrecht den veränderten Bedingungen im Internet anpasst. Kritisiert wird aber, dass viele Bestimmungen so vage gehalten sind, dass sie auch als Verschärfung des Urheberrechts ausgelegt werden könnten. Zudem wird bemängelt, dass es während der Verhandlungen über „Acta“ keine Öffentlichkeit gab. Verhandelt wurde hinter verschlossenen Türen. Zudem fürchten Kritiker, dass durch das Abkommen der Zugang zu bezahlbaren und legal hergestellten Medikamentenkopien gefährdet werden könnte. Lieferungen für Entwicklungsländer könnten gestoppt werden, wenn sie im Verdacht stehen, Marken- oder sonstige Rechte zu verletzen.

Die meisten „Acta“-Gegner erkennen an, dass es für die Leistung der Urheber einen Gegenwert geben muss. Internet-Nutzer könnten sich durch „Acta“ aber dann strafbar machen, wenn sie auf Inhalte hinweisen, die urheberrechtlich geschützt sind. Die „Acta“-Gegner fürchten, dass diese Weiterverbreitung von Inhalten, etwa durch Links auf Webseiten, nicht mehr möglich ist. Internet-Anbieter müssten durch „Acta“ Inhalte ihrer Nutzer auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren und Inhalte im Fall der Fälle sperren. Kritiker sehen darin eine Zensur und sorgen sich um die Freiheit im Internet. Red

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BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
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