Ausschlussverfahren AfD-Richtungskampf um Höckes "Schande"-Rede

Der Parteivorstand leitet ein Ausschlussverfahren gegen den Thüringer Rechtsnationalisten ein - Dauer und Ausgang sind ungewiss.

Ausschlussverfahren: AfD-Richtungskampf um Höckes "Schande"-Rede
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Berlin. Björn Höcke hatte wohl geahnt, dass da etwas kommt. Bei der Bundesversammlung am Sonntag ließ sich der Thüringer AfD-Chef schon vertreten. Denn am Rande der Präsidentenwahl wurde unter den 35 Delegierten der Rechtspopulisten über die "Denkmal der Schande"-Rede des 44jährigen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen diskutiert. Am Montag fielen sie in einer Schaltkonferenz des AfD-Bundesvorstandes: Mit einer Zweidrittelmehrheit beschloss er nach 40minütiger Diskussion die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens.

Schon zwei Mal hatte das Thema in dem Gremium auf der Tagesordnung gestanden und war immer wieder verschoben worden. Höcke hielt seit seiner Rede am 17. Januar in Dresden die Füße still, wohl wissend, dass seine Forderung nach einer "erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad" eine Sollbruchstelle der AfD traf. Ebenso seine doppeldeutige Attacke gegen das Berliner Holocaust-Mahnmal als "Denkmal der Schande".

Ein Teil der Führung will sich endlich von den völkischen Nationalisten, die sich in der Gruppe "Der Flügel" unter Höckes Führung zusammengetan haben, trennen und sich ganz auf das Thema Zuwanderung und Europa zu konzentrieren. Parteichef Frauke Petry hatte das schon kurz nach Höckes Rede gefordert, ähnlich NRW-Landeschef Marcus Pretzell, ihr Lebenspartner. Auch die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für die Bundestagswahl, Alice Weidel, befand, solche "unsäglichen, rückwärtsgewandten Debatten" schadeten der Akzeptanz der Partei bei den Bürgern.

Doch in der AfD-Spitze tobt ein Machtkampf, der den Parteiausschluss bisher verhinderte. Petry-Gegner Alexander Gauland hatte Höcke frühzeitig in Schutz genommen und stimmte auch am Montag gegen das Ausschlussverfahren. Die AfD müsse "die ganze Breite" des Meinungsspektrums repräsentieren, argumentierte der stellvertretende Parteivorsitzende. Gauland sagte nach Teilnehmerangaben zudem, Höcke habe gar nicht rechtsnational geredet, sondern folge allenfalls "einem etwas romantischen Deutschlandbild aus Bismarck-Zeiten".

Zu den Unterstützern Höckes gehörte auch der Landeschef der AfD in Sachsen-Anhalt, André Poggenburg. Co-Parteivorsitzender Jörg Meuthen, ein klarer Gegner Petrys, stimmte ebenfalls gegen den Parteiausschluss, Seine Begründung: Das Verfahren sei nicht aussichtsreich und er halte es auch nicht für richtig, "obwohl diese Rede wirklich daneben war".

Der nächste Schritt liegt nun beim Landesschiedsgericht Thüringen, das sich voraussichtlich jedoch als befangen aus dem Spiel nehmen dürfte. Dann ist das Bundesschiedsgericht der AfD am Zuge, das ebenfalls ein Spiegelbild des parteiinternen Machtkampfes ist. Höckes Anhänger dort dürften mit der Satzung argumentieren, wonach Ordnungsmaßnahmen "nicht zum Zweck einer Einschränkung der innerparteilichen Meinungsbildung und Demokratie ergriffen werden" dürfen.

Sechs bis zwölf Monate könnte es zudem bis zu einem Schiedsurteil dauern, das Höcke dann auch noch anfechten kann. Ob eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl fällt und möglichen AfD-Wählern somit mehr Klarheit gibt, ist also offen. Ebenso, wie das Urteil aussehen wird. Auch unterhalb des Parteiausschlusses hätte das Schiedsgericht etliche Bestrafungsmöglichkeiten, von einer ganz milden Rüge bis zur Aberkennung der Parteifunktion als Thüringer Landeschef auf Zeit. Höcke selbst erklärte am Montag, er sehe dem Verfahren "gelassen" entgegen.

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