Novelle des Arzneimittelgesetzes Abgeordnete gegen Medikamenten-Versuche an Demenz-Patienten

Eine Gruppe um Ulla Schmidt (SPD) und Uwe Schummer (CDU) will verhindern, dass künftig in Deutschland an nicht-einwilligungsfähigen Patienten Medikamente ausprobiert werden, die diesen gar nichts nützen.

Interfraktionelle Zusammenarbeit im Dienst der Menschenwürde: (v.l.) der Christdemoktrat Uwe Schummer (Willich), die Grüne Kordula Schulz-Asche und die Sozialdemokratin Ulla Schmidt (Aachen).

Interfraktionelle Zusammenarbeit im Dienst der Menschenwürde: (v.l.) der Christdemoktrat Uwe Schummer (Willich), die Grüne Kordula Schulz-Asche und die Sozialdemokratin Ulla Schmidt (Aachen).

Foto: Ulli Tückmantel

Berlin. Ginge es nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), dann wäre die vierte Novelle des Arzneimittelgesetzes schon vor der Sommerpause verabschiedet worden. Doch dann wurde Gröhe gestoppt. Erst fiel der Fraktionszwang, dann flog das Gesetz von der Tagesordnung, kommende Woche soll weiter beraten werden.

„Wir wollen es so lassen, wie es ist“, fasste Ulla Schmidt (SPD) am Dienstag vor Journalisten in Berlin die Position einer interfraktionellen Abgeordneten-Gruppe zusammen. „Es geht um Menschenrechte und Menschenwürde. Wir fürchten einen Dammbruch“, so Uwe Schummer, behindertenpolitscher Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion.

Die frühere Bundesgesundsheitsministerin aus Aachen und der Willicher CDU-Abgeordnete trommeln — in der großen Koalition ein eher ungewöhnlicher Vorgang — nun mit Grünen und Linken gemeinsam gegen einen Passus des Gesetzes, mit dem Gröhe unter bestimmten Umständen künftig „fremdnützige Foschung“ an Patienten erlauben will, die nicht einwilligungsfähig sind. Dies träfe zum Beispiel auf Demenz-Kranke zu. Erlaubt sind solche Forschungen heute, wenn sie dem Patienten individuell nützen könnten. Künftig müsste ein Medikamenten-Test überhaupt nichts mit der Krankheit des Patienten zu tun haben.

Schummer fürchtet, da werde eine Tür aufgestoßen. „Wir reden hier vielleicht in ein paar Jahren nicht von einer Blut- oder Speichelprobe. Vielleicht reden wir dann darüber, ob und wie lange ein Patient, der darüber selbst nicht mehr bestimmen kann, in einer Röhre fixiert werden soll, um sehen zu können, wie ein Medikament sich im Körper verteilt“, erläutert Schummer. Was die Abgeordneten zudem misstrauisch macht: Im ursprünglichen Entwurf aus Gröhes Ministerium war die Neuregelung nicht vorgesehen. Was war der Grund für die Änderung? „Das ist es ja: es kann niemand einen Grund nennen“, so Ulla Schmidt auf Frage unserer Zeitung, „kein Argument, kein einziges Forschungsvorhaben, das am derzeitigen Recht gescheitert wäre“.

Die geplante Aufweichung der deutschen Schutzstandards sei umso erstaunlicher, als der Bundestag 2013 einstimmig beschlossen habe, die Bundesregierung solle den Bestand des deutschen Rechts in Brüssel durchsetzen. Im Ergebnis lässt die EU-Verordnung ein höheres Schutzniveau als in Deutschland ausdrücklich weiter zu. So hatte es Gröhes Ministerium im November 2015 auch vorgesehen — und änderte dann plötzlich den Referentenentwurf. Die hessische Grünen-Vorsitzende Kordula Schulz-Asche gibt wieder, was man auf den Bundestagsfluren so hört: Das Forschungsministerium soll bei Gröhe Druck gemacht haben.

Uwe Schummer drückt sich mit Rücksicht auf den Neusser Parteifreund Gröhe im Ton diplomatischer, in der Sache jedoch bestimmt aus: „Es gibt vielleicht sowohl unterschiedliche Nutzen-Bewertungen als auch Risiko-Erwartungen. Je schwächer der Mensch ist, desto stärker muss die Schutzfunktion des Staates sein.“ Von der Änderung des Referenten-Entwurfs sei er sehr überrascht gewesen. „Das ist eine Gewissens-Entscheidung“, sagt Schummer. Ulla Schmidt: „Wer die Menschen wirklich schützen will, lässt die Finger davon.“

Ob die Gruppe sich durchsetzt, ist keineswegs gewiss. In der kommenden Woche soll es mit der Novelle weitergehen, der strittige Punkt werde gesondert behandelt, so Ulla Schmidt zum weiteren Verfahren. Neben dem interfraktionellen Gruppenantrag gibt es noch zwei weitere Vorschläge. So will eine Gruppe um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach die „fremdnützige Forschung“ zulassen, wenn der Betroffene, als er es noch konnte, eingewilligt hat, bestimmte, seiner Krankheits-Gruppe nützliche Forschungen zuzulassen — was Schmidt und Schummer unisono ablehnen: Das lasse sich nicht Jahre vorher festlegen und vorhersehen.

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