Falschparker zahlen ab April 2013 doppelt so viel

Das Bundesverkehrsministerium argumentiert mit einem „erzieherischen Effekt“. Bei den Kommunen klingeln die Kassen.

Berlin. Es ist wie ein Weihnachtsgeschenk für die klammen Kommunen, denn Knöllchen lassen die Kassen klingeln: Künftig müssen Autofahrer teilweise 100 Prozent mehr bezahlen, wenn sie ohne Parkscheibe parken oder die Parkzeit überschreiten. Das geht aus einer neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Für die Städte komme es durch die „Anhebung des Verwarnungsgeldes voraussichtlich zu Mehreinnahmen“, heißt es im Ministerium. Außerdem erhofft es sich durch die Maßnahme einen erzieherischen Effekt.

Wer ab April 2013 die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschreitet, zahlt künftig zehn statt wie bisher fünf Euro. Jede weitere Überschreitung wird ebenfalls deutlich teurer: Bei bis zu einer Stunde sind 15 statt zehn Euro fällig, bei bis zu zwei Stunden 20 anstelle von 15 Euro, bei bis zu drei Stunden 25 statt 20 Euro. Und wer noch länger überzieht, muss 30 statt wie bisher 25 Euro berappen. Laut Verordnung gelten die neuen Bußgelder für abgelaufene Parkuhren, abgestellte Autos ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder ohne gültigen Parkschein.

Für das Ministerium ist die Anhebung nur konsequent. „In vielen Fällen steht das Verwarnungsgeld in keinem Verhältnis zur Parkgebühr“, heißt es in der Verordnung. Einige Verkehrsteilnehmer würden deshalb „bewusst auf die Zahlung der Parkgebühr verzichten“ und stattdessen das geringere Verwarnungsgeld in Kauf nehmen.

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