Ex-NRW-Minister fordert Transparenz bei Nebeneinkünften von Politikern

Nach den Vorstellungen Burkhard Hirsch (FDP) soll die Einteilung in Verdienstgruppen deutlich detaillierter werden.

Düsseldorf. Der langjährige Bundestagsabgeordnete und ehemalige NRW-Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) fordert deutlich mehr Transparenz bei den Nebenverdiensten der nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten. „Der Bürger hat ein Anrecht darauf zu wissen, mit wem er es zu tun hat“, sagte Hirsch unserer Zeitung.

Derzeit beraten die Landtagsfraktionen darüber, die bestehenden Regeln zu ändern. Dass mehr Transparenz ins System gehört, ist dabei Allgemeingut. Denn bisher müssen Nebenverdienste nur pauschal angezeigt werden, die Herkunft des Geldes wird lediglich bei Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) hinterlegt. Wie aber die künftige Regelung aussehen soll, ist noch offen.

„Ich plädiere für ein Stufensystem“, sagte Hirsch. Dabei müssten die Parlamentarier verbindlich die Höhe ihrer jährlichen Bezüge offenlegen. Vorbild für Hirsch ist dabei das System im Bundestag, das er freilich modifizieren will. Dort zeigen die Bundestagsabgeordneten in drei Stufen — bis 3500 Euro, zwischen 3500 und 7000 Euro und über 7000 Euro — an, wie viel Geld sie nebenher verdienen. „Das Prinzip ist richtig. Doch es muss noch stärker ausdifferenziert werden“, sagt Hirsch.

In Berlin wird gerade ein Modell von sieben Stufen diskutiert. Es hätte den Vorteil, dass Großnebenverdiener wie SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück oder der Ex-CDU Abgeordnete Friedrich Merz, die beide während der Parlamentarierzeit Millionäre wurden, deutlich gekennzeichnet wären.

Allerdings plädiert Hirsch auch für Grenzen der Offenheit. Freiberufler wie etwa Anwälte oder Ärzte sollten nicht gezwungen werden dürfen, ihre Mandanten oder Patienten offenlegen zu müssen. „Das müssen geschützte Bereiche bleiben. Gerade auch im Sinne der Mandanten und der Patienten“, stellt Hirsch klar. Hier müsse eine pauschale Angabe über die Höhe der Einkünfte reichen.

Allerdings müssten zum Beispiel Anwälte immer dann ihre Befangenheit öffentlich machen, wenn ihre private Nebentätigkeit etwa für einen Industriekonzern durch ein Gesetzesvorhaben berührt sei.

Dass es völlig legitim ist, wenn ein Abgeordneter nebenbei etwas verdient, ist für Hirsch selbstverständlich. „Wir reden über freigewählte Volksvertreter, die ihr Mandat aber nur für eine begrenzte Zeit verliehen bekommen. Sie sind deshalb auf eine berufliche Verankerung angewiesen“, erklärt Hirsch.

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