Rechtstreit Endloser Rechtsstreit um CO-Pipeline

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ball zurück zum Oberverwaltungsgericht gespielt. Bayer hält an dem Projekt fest.

Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns beschäftigt seit vielen Jahren die Gerichte (Archivbild)

Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns beschäftigt seit vielen Jahren die Gerichte (Archivbild)

Foto: Horst Ossinger

Düsseldorf. Im Mai jährt sich der Beginn der juristischen Auseinandersetzung um die CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen zum zehnten Mal. Und seit Freitag ist sicher, dass eine endgültige Entscheidung weiter auf sich warten lässt. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat eine Richtervorlage des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster für unzulässig erklärt.

Der Rechtsstreit um die CO-Pipeline füllt mittlerweile etliche Aktenordner.

Der Rechtsstreit um die CO-Pipeline füllt mittlerweile etliche Aktenordner.

Foto: Federico Gambarini

Als Konsequenz wird sich der Erste Senat in Karlsruhe gar nicht erst mit der Frage beschäftigen, ob das NRW-Rohrleitungsgesetz und in der Folge auch die beim Pipeline-Bau erfolgten Enteignungen verfassungswidrig sind oder nicht. Die nur mit drei Richtern besetzte 2. Kammer des Ersten Senats hielt dem OVG vor, es habe die angenommene Verfassungswidrigkeit nur unzureichend begründet.

Damit ist der Ball nach zweieinhalb Jahren wieder nach Münster zurückgespielt. Das OVG hatte das Berufungsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss im August 2014 ausgesetzt und dabei den Klägern (vier Grundstückseigentümern aus Monheim und Langenfeld) mit der Einschätzung den Rücken gestärkt, die Enteignungen seien verfassungswidrig. Die Eigentümer prozessieren seit 2007 gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf.

Wie das OVG auf die gestrige Entscheidung von Karlsruhe reagiert, ist noch offen. Für die Münsteraner ist das vorzeitige Abbügeln durch die Verfassungsrichter jedenfalls kein juristisches Glanzstück. Denkbar sind jetzt zwei Szenarien: Das OVG bessert nach und unternimmt einen neuerlichen Versuch, das Rohrleitungsgesetz in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Oder die Verwaltungsrichter entschließen sich, das ausgesetzte Berufungsverfahren wieder aufzunehmen und selbst zu einer Entscheidung zu führen.

In jedem Fall wird weitere Zeit ins Land ziehen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jochen Heide, der die zwei Monheimer Eigentümer vertritt, sagte als Reaktion auf die Karlsruher Entscheidung denn auch: „Es wäre für alle und für den Rechtsfrieden besser gewesen, wenn in Karlsruhe entschieden worden wäre.“ Heide verwies aber zugleich darauf, dass die Rohrleitung auch noch immer nicht genehmigt sei.

In der Tat steht nicht nur ein Urteil in der juristischen Auseinandersetzung um die 67 Kilometer lange unterirdischen Verbindung zwischen den Chemiewerken in Dormagen und Krefeld-Uerdingen aus. Die Covestro AG (früher Bayer Material Science) wartet auch noch auf die Bestätigung ihres Planänderungsantrags bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die längst fertiggestellte Pipeline soll Kohlenmonoxid von Dormagen nach Uerdingen transportieren, um dort in der Makrolon- und Polycarbonat-Produktion eingesetzt zu werden. Die Leitung verläuft überwiegend rechtsrheinisch und dabei unter anderem auch durch den Kreis Mettmann.

Covestro sieht sich durch die Karlsruher Entscheidung bestätigt. „Die Einschätzungen, die das BVG anführt, entsprechen unserer Auffassung“, so Klaus Jaeger, Standortleiter von Covestro in Nordrhein-Westfalen. „Die Richter in Karlsruhe formulieren, dass das Gesetz aus ihrer Sicht geeignet ist, dem Allgemeinwohl zu dienen, und bestätigen die hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Formulierungen.“ Darüber hinaus habe das BVG festgestellt, dass die gesetzlichen Enteignungszwecke im Rohrleitungsgesetz selbst hinreichend abgesichert seien.

Im Rechtsstreit geht es um die Frage, ob das öffentliche Interesse, das eine Enteignung rechtfertigt, auch bestehen kann, wenn diese Enteignung für das Vorhaben eines Privatunternehmens erfolgt. Covestro will auch trotz der anhaltenden juristischen Hängepartie an der CO-Pipeline festhalten. Es gebe keine Ausstiegsszenarien, heißt es aus dem Unternehmen. „Im Gegenteil: Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass es in einem Industrieland wir Nordrhein-Westfalen möglich sein muss, eine solch sichere und technisch ausgereifte Leitung zu bauen und zu betreiben.“

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