Die Ergebnisse – und die offenen Fragen

Bund und Länder einigen sich nicht auf grundsätzliche Reform der Finanzbeziehungen.

Berlin. Die Föderalismusreform II wollte eine umfassende Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Unter dem Eindruck der Wirtschafts- und Finanzkrise blieben im Kern nur die Idee einer Schuldenbremse und Hilfen für hoch verschuldete Länder zum Abbau der Altschulden. Zum 1. Januar 2011 soll die Reform in Kraft treten. Die wichtigsten Ergebnisse im einzelnen:

Bund und Länder wollen in ihren Verfassungen Obergrenzen für Neuschulden festsetzen. Grundsätzlich steht für beide das Ziel im Vordergrund, von 2020 an keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Während die Länder zu diesem Zeitpunkt ein striktes Neuverschuldungsverbot festschreiben wollen, lässt sich der Bund Spielraum.

Er schreibt zwar von 2011 an eine Obergrenze der Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fest, räumt sich aber dafür bis 2016 eine Übergangsfrist ein. Und die Rückführung der Neuverschuldung auf Null bleibt bei ihm lediglich Absichtserklärung.

In Konjunkturkrisen und Notsituationen sind zudem unter strengen Bedingungen, die noch nicht abschließend geklärt sind, Ausnahmen möglich. In wirtschaftlich guten Jahren müssen Rücklagen gebildet oder Schulden getilgt werden.

Ärmere Länder sollen beim Abbau ihrer Altschulden von 2011 bis 2019 mit jährlich 800 Millionen Euro unterstützt werden. Diese insgesamt 7,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Nach bisherigem Stand kann Bremen mit rund 300 Millionen Euro jährlich rechnen, das Saarland mit 260 Millionen und Schleswig-Holstein mit 80 Millionen Euro. Weitere Nehmer-Länder sind voraussichtlich Berlin und Sachsen-Anhalt.

Um Haushaltskrisen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden. Dazu soll unter anderem ein Bund-Länder-Gremium eingesetzt werden, der sogenannte Stabilitätsrat, der das Haushaltsgebaren von Bund und Ländern kontrollieren soll. Bei Verstoß gegen Auflagen werden den Nehmerländern die Finanzmittel für den Rest des Förderungszeitraumes gestrichen.

Bund und Länder haben sich bereits auf eine Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund verständigt. Dafür ist ein Ausgleich von 8,9 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Geplant ist auch, die Verwaltungskompetenz für die Versicherungssteuer auf den Bund zu übertragen, dem die Steuer ohnehin zufließt. Weitere Ausgleichsmaßnahmen werden noch geprüft.

Keine Einigung gab es unter anderem für ein neues Abstimmungsverfahren im Bundesrat. Auch hat es bisher keine Fortschritte bei Überlegungen für eine Neuordnung der Länder gegeben. SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte am Freitag bei der Erläuterung der Kommissionsergebnisse, diese Aufgaben blieben für eine dritte Föderalismuskommission. Offen sind weiter Fragen der künftigen Zuständigkeiten für Bundesstraßen.

Mitte März berät der Bundestag erstmals über die Schuldenbremse. Der Bundesrat soll die notwendigen Änderungen im Grundgesetz spätestens im Juli beschließen.

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