Der Kampf gegen die Zwangsheirat

Gesetzentwurf: Die Regierung will Frauen ermutigen, sich zu wehren. Unfreiwillige Eheschließungen werden ein eigener Straftatbestand.

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für ein schärferes Vorgehen gegen Zwangsehen verabschiedet. Zwangsehen werden darin als eigener Straftatbestand definiert.

Eine Ehe, die gegen den Willen mindestens eines der beiden Partner geschlossen wird. Oft hängt es von der Betrachtungsweise ab, ob es sich um eine Zwangsehe handelt oder um eine arrangierte Ehe, zu der letztlich beide Partner ihr Einverständnis geben.

Nach einer Schätzung der Hilfsorganisation Terre des Femmes wenden sich jedes Jahr rund 1000 Betroffene an Beratungsstellen. Die Dunkelziffer liegt viel höher.

In Deutschland ja. Wissenschaftler betonen jedoch, dass Zwangsehen auch etwas mit patriarchalischen Strukturen zu tun haben. Arrangierte Ehen waren früher auch in Deutschland die Regel und kamen auf dem Land noch bis vor drei Generationen vor.

Die Familien, in denen dies geschieht, sind sehr traditionell eingestellt. Was das Beste für die Familie ist, bestimmt deren Oberhaupt, der Vater. Der zentrale Begriff ist die "Familienehre".

Töchter sollen als Jungfrau in die Ehe gehen und dürfen nur einen Mann heiraten, der aus einer "ehrenhaften" Familie kommt, die den Eltern gut bekannt ist.

Dann kann das Folgen für die Familie haben. Der Vater und die älteren Brüder müssen sich häufig verspotten lassen.

Der Gesetzentwurf definiert Zwangsverheiratungen als eigenen Straftatbestand. Zwar waren sie bisher schon strafbar, aber die juristische Verfolgung wird leichter. Vor allem ist das Gesetz ein Signal an die Frauen: "Was da mit euch geschieht, ist verboten. Wehrt euch dagegen!"

Die Grünen etwa sagen, dass der Vorstoß unglaubwürdig sei, wenn gleichzeitig Mittel für Integrationskurse gekürzt würden. Frauen, die nur schlecht Deutsch sprechen, würden von Hilfsangeboten oft gar nicht erfahren.

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