Das etwas andere Arbeitsverhältnis

Wer bei Diakonie, Caritas oder einer anderen kirchlichen Einrichtung anheuert, der weiß, dass er einen Arbeitgeber der etwas anderen Art gewählt hat. Nur den Job abreißen kann er da nicht. Er sollte — auch wenn nicht mehr überall ein aktives Bekenntnis zur Religionsgemeinschaft verlangt wird — seine Aufgabe als Herzensangelegenheit sehen.

Ob er deshalb allerdings, wie häufig beklagt, schlechtere Bezahlung als anderswo hinnehmen muss, ist fraglich. Jetzt bekommt er, zumindest unter speziellen Bedingungen, ein Streikrecht. Für die kirchlichen Arbeitgeber wird es damit komplizierter: Sie müssen mehr als bisher auf soziale Arbeitsbedingungen achten, stehen aber — ganz weltlich — genau wie andere unter Kostendruck.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort