Anführer der "Scharia-Polizei" Bundesanwaltschaft klagt Salafistenprediger Lau an

Einst spielte sich der Salafistenprediger Lau als Sittenwächter auf. Seine „Scharia-Polizei“ in Wuppertal sorgte für Empörung. Strafbar war das nicht. Dennoch muss sich Lau möglicherweise bald vor Gericht verantworten.

Steht möglicherweise bald vor Gericht: Salafistenprediger Sven Lau.

Steht möglicherweise bald vor Gericht: Salafistenprediger Sven Lau.

Foto: Marius Becker

Karlsruhe (dpa) - Ein Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden islamistischen Prediger Sven Lau wird immer wahrscheinlicher. Die Bundesanwaltschaft hat nun Anklage gegen den 35-Jährigen erhoben, der seit Mitte Dezember in Untersuchungshaft sitzt. Das teilte sie am Dienstag in Karlsruhe mit. Dem als Initiator der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ bekannt gewordenen Salafisten wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in vier Fällen vorgeworfen.

Lau soll von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrorgruppe Jamwa tätig gewesen sein, die eng mit dem Islamischen Staat (IS) verbunden ist. Die Bundesanwaltschaft sieht Lau als „Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige, insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf“. Laut Anklageschrift beruhte sein Kontakt zu Jamwa auf einer engen persönlichen und religiösen Beziehung zu zwei deutschen Konvertiten.

Den Ermittlern zufolge beschaffte Lau 2013 drei Nachtsichtgeräte für islamistische Kämpfer in Syrien. Außerdem soll er zwei Männern bei der Ausreise geholfen und einem von ihnen Geld überbracht haben. Er selbst reiste mehrmals nach Syrien.

Die Anklage wurde bereits am 8. April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof im März eine Beschwerde Laus gegen seine Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verworfen.

Im Jahr 2014 hatte Lau für Empörung gesorgt, als er mit Warnwesten ausgestattete Islamisten als selbst ernannte Sittenwächter durch Wuppertal patrouillieren ließ. Dieser Auftritt wurde später aber von einem Gericht als nicht strafbar eingestuft.

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