Antwort auf Untersuchungen Trump betont Befugnis zu Begnadigungen in Russland-Affäre

Washington (dpa) - US-Präsident Donald Trump hat seine „absolute Befugnis“ zu Begnadigungen im Zusammenhang mit der Russland-Affäre betont.

Antwort auf Untersuchungen: Trump betont Befugnis zu Begnadigungen in Russland-Affäre
Foto: dpa

In einem Tweet gab er am Samstag zwar zu verstehen, dass er zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit sehe, auch nur an einen solchen Schritt zu denken, aber er ließ die Option offen.

Trump reagierte damit auf einen kürzlich erschienenen Bericht der „Washington Post“, nach dem er sich bei Beratern über seine Möglichkeiten, Straftäter zu begnadigen, erkundigt habe. Das hatte Spekulationen ausgelöst, Trump könnte an eine solche Option als Antwort auf laufende Untersuchungen in der Russland-Affäre denken. Moskau wird Wahlbeeinflussung vorgeworfen, bei den Ermittlungen geht es darum, ob es dabei Absprachen mit Mitgliedern des Trump-Wahlkampfteams gegeben hat.

In diesem Zusammenhang sind auch der älteste Sohn des Präsidenten, Donald Trump Jr., und Schwiegersohn JaredKushnerin die Schlagzeilen geraten. Spekuliert wird aber nicht nur darüber, dass Trump im Fall der Fälle an eine Begnadigung von Angehörigen oder auch Beratern denkt, Schritte, zu denen er nach Auffassung von Rechtsexperten die Befugnis hätte, sondern auch an eine Begnadigung seiner selbst.

In seinem Tweet schrieb er: „Während wir alle darin übereinstimmen, dass der Präsident vollständige Macht zu Begnadigungen hat, warum daran denken, wenn bisher das einzige Verbrechen gegen uns gerichtete undichte Stellen sind. FAKE NEWS (Lügenmedien)“. Trump bezog sich dabei auf eine Reihe von Medienberichten, in denen Kontakte zwischen Wahlkampfmitarbeitern und russischen Vertretern enthüllt worden waren.

Dass Trump in seinem Tweet von einer „vollständigen Macht“ sprach, könnte nach Ansicht der „New York Times“ implizieren, dass er keinerlei Grenzen seiner Befugnis sieht. Bisher ist es noch nie vorgekommen, dass sich ein Präsident selber begnadigt hat.

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