Wegen Schock-Fotos Le Pen verliert parlamentarische Immunität

Brüssel (dpa) - Wenige Wochen vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Verbreitung von menschenverachtenden Gewaltbildern ihre politische Immunität verloren.

Wegen Schock-Fotos: Le Pen verliert parlamentarische Immunität
Foto: dpa

Im Europaparlament stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten dafür, den Schutz Le Pens vor strafrechtlicher Verfolgung in diesem Fall aufzuheben. Die Präsidentschaftskandidatin der Partei Front National (FN) könnte nun wegen der Vorwürfe gegen sie vernommen werden. Am Ende könnte dann sogar ein Strafprozess stehen.

Le Pen kritisiert die Ermittlungen und das Vorgehen der Mehrheit im EU-Parlament als „politisch“ motiviert. Große Auswirkungen auf ihre Wahlchancen muss die Europaabgeordnete nach bisherigem Stand aber nicht fürchten. Dass sie bis zur ersten Wahlrunde am 23. April rechtskräftig verurteilt wird, gilt als ausgeschlossen. Gegenüber ihrer Anhängerschaft gelang es ihr zudem bislang immer, Ermittlungen gegen sie als eine Kampagne politischer Gegner darzustellen.

In dem aktuellen Fall wird Le Pen von der französischen Justiz vorgeworfen, Ende 2015 drei Fotos verbreitet zu haben, die von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) als Propagandamaterial für Gräueltaten benutzt wurden. Eine der Aufnahmen zeigte den enthaupteten Leichnam des Journalisten James Foley. Der US-Amerikaner war 2012 in Syrien entführt und dann 2014 ermordet worden. Seine Eltern zeigten sich entsetzt über die Verbreitung des Enthauptungsbildes durch die französische Politikerin.

Le Pen reagierte mit der Veröffentlichung nach eigenen Angaben auf eine TV-Sendung, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen ihrer FN und dem IS gezogen worden war. Über die auf Twitter verbreiteten Bilder der IS-Opfer hatte sie geschrieben: „Das ist der IS.“

Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation allerdings nicht. Sie argumentiert, dass die Verbreitung von Bildern mit Gewaltdarstellungen, die die Menschenwürde verletzen, in Frankreich eine Straftat darstellt, und beantragte beim Parlament in Brüssel die Aufhebung der politschen Immunität Le Pens. Die Mehrheit der Abgeordneten willigte nun ein. Den Verdacht eines politischen Verfahrens gegen die Rechtspopulistin sah sie demnach nicht.

Le Pen war zuletzt auch wegen des Verdachts der regelwidrigen Bezahlung von Mitarbeitern unter Druck geraten. Die europäische Anti-Betrugs-Behörde Olaf hatte unlängst mitgeteilt, dass die Abgeordnete für einen Assistenten im EU-Parlament einen „rein fiktiven“ Arbeitsvertrag ausgestellt habe. Le Pen weist die Vorwürfe zurück. Mit diesen Ermittlungen steht die Entscheidung des EU-Parlaments vom Donnerstag aber nicht im Zusammenhang.

Bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich würde Le Pen nach aktuellen Umfragen die erste Runde am 23. April gewinnen und erst in der Stichwahl am 7. Mai dem parteiunabhängigen Kandidaten Emmanuel Macron unterliegen.

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