Essen Anschlag auf Sikh-Tempel: Fatale Polizei-Panne?

Einer der mutmaßlichen Attentäter (16) hatte ein Handy-Video mit brisanten Aufnahmen Mitschülern gezeigt. Polizei war informiert.

Essen: Anschlag auf Sikh-Tempel: Fatale Polizei-Panne?
Foto: Archivfoto: dpa

Gelsenkirchen. Der Staatsschutz Gelsenkirchen hatte bereits Anfang dieses Jahres Kenntnis von brisanten Handy-Aufnahmen, die einer der beiden 16-jährigen Hauptverdächtigten im Falle des Brandanschlags auf einen Sikh-Tempel in Essen gemacht hatte. Auf dem Video soll eine beachtliche Explosion zu sehen sein. Laut WDR handelte es sich um einen Bombentest in einer alten Zechenanlage in Gelsenkirchen. Lehrer hatten davon gehört und die Vorkommnisse im Januar dem Staatsschutz Gelsenkirchen mitgeteilt — eine Reaktion blieb allerdings aus. Yussuf T. habe vor Mitschülern geprahlt, dass kurz vor Weihnachten eine Hausdurchsuchung bei ihm stattgefunden hatte — und er soll auch das Video von dem Bombentest einigen Schülern gezeigt haben. Die wiederum wandten sich an eine Lehrerin, die darauhin die Schulleitung in Kenntnis setzte.

Schulleitung wusste von der Radikalisierung des 16-Jährigen

Werner Gallmeister, Leiter der Gelsenkirchener Realschule, die der 16-Jährige seit September 2015 besucht hatte, bestätigte diese Information im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wir haben dies an den Staatsschutz weitergegeben.“ Es sei der Schulleitung auch bekannt gewesen, dass der 16-Jährige „in der Islamisten-Szene drin war“. So gab es laut Gallmeister einen regen Austausch der Schule mit der Polizei, der Bezirksregierung Münster, dem Projekt Wegweiser (dem Präventionsprogramm gegen Salafismus) und dem Gesundheitsamt Gelsenkirchen, um der offensichtlichen Radikalisierung des Jugendlichen entgegenzuwirken. „Die Schule wurde von den Behörden gut unterstützt“, betonte Gallmeister. Auch Mitschüler hatten versucht, den 16-Jährigen von seiner Gesinnung abzubringen. Hilfestellungen zum Ausstieg aus der Szene waren also vorhanden, im Fall von Yussuf T. sind sie offenbar komplett gescheitert. „Diese Entscheidung trifft jeder Mensch für sich alleine“, sagte Schulleiter Gallmeister.

Olaf Brauweiler, Sprecher des Gelsenkirchener Staatsschutzes, räumte zunächst zwar ein, dass die Behörde einen Hinweis auf das Video bekommen hat, „aber wir haben das Handy nie in der Hand gehalten“. Ein paar Stunden später gab es dann doch eine Erklärung der Gelsenkirchener Polizei, in der eingeräumt wurde, dass man von der Schule informiert worden sei — und die Sachlage falsch bewertet habe. Es habe den Hinweis gegeben, dass Yussuf T. angeblich auf dem Schulhof Mitschülern ein Video von der Detonation eines vermeintlichen Polenböllers gezeigt habe. „Aus heutiger Sicht war unsere Reaktion nicht konsequent genug. Es wurden Verhaltensregeln mit der Schulleitung vereinbart, jedoch ohne polizeiinterne Maßnahmen in Absprache mit der Justiz gegen Yussuf T. einzuleiten“, sagte Brauweiler. Diese Entscheidung sei zum damaligen Zeitpunkt vertretbar erschienen, „ist jedoch im Rückblick falsch gewesen“.

Das NRW-Innenministerium gab sich Montag deutlich verschnupft: „Der Hinweis an die Gelsenkirchener Polizei ist dem Innenministerium erst jetzt bekannt geworden. Der Sachverhalt muss jetzt dort intern aufgearbeitet werden. Über das Ergebnis werden wir uns berichten lassen“, so Sprecher Jörg Rademacher.

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