„Eine Zuschauer-Demokratie wäre eine ernste Gefahr“

Interview: Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungs- gerichts, fordert mehr sachorientierte Politik.

Herr Präsident, Sie haben vor kurzem vor einem "Super-Gau des Datenschutzes" gewarnt und kritisiert, dass die Politik bisher nicht genug getan habe, um die Bürger zu schützen.

Papier: Die aktuelle Politik habe ich nicht bewertet und werde das auch hier nicht tun. Einerseits greift der Staat auf geschützte Daten zu und hat dabei insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, das den Datenschutz einschließt, zu beachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch mehrfach bestätigt, zum Beispiel beim Urteil zur Volkszählung, zur Rasterfahndung oder zur Online-Durchsuchung. Aber die Gefahren für dieses Grundrecht gehen nicht allein vom Staat, sondern auch von Dritten aus. Der Handel mit privaten Daten hat besorgniserregende Dimensionen erreicht. Neben der unverzichtbaren Selbstverantwortung jedes Einzelnen für seine Daten muss deshalb auch der Gesetzgeber effektive Datenschutzregeln für den Privatrechtsverkehr aufstellen. Die Bestrebungen der Politik gehen ja auch in diese Richtung.

Papier: Nicht, wenn der Gesetzgeber entsprechend tätig wird.

Papier: Es geht mir nicht um die Schuldfrage. Es gibt aber tendenziell eine Abnahme der Wahlbeteiligung, ein Abschmelzen der Stammwähler-Potenziale der Parteien, einen Rückgang ihrer Mitgliederzahl und ganz allgemein eine steigende Teilnahmslosigkeit in Fragen der Politik. Für eine parlamentarische Demokratie ist das ein ernstes Problem. Ich hoffe aber, dass man diese Entwicklung umkehren kann. Dazu muss man eine sachorientierte Politik betreiben und den Menschen Lösungswege, aber eben auch Grenzen des politisch Machbaren aufzeigen.

Papier: Ich werde das Handeln der politischen Institutionen nicht bewerten. Ich weise nur darauf hin, dass man einen über Jahre zu beobachtenden Rückgang des Vertrauens in die Politik nicht mit einem Ruck zurückgewinnen kann. Das ist ein langwieriger, dringend notwendiger Prozess.

Papier: Die Anerkennung der Demokratie war in den vergangenen sechs Jahrzehnten nie ernsthaft in Gefahr. Ich hoffe, dass es so bleibt. Aber der Trend zur Zuschauer-Demokratie, den wir nun beobachten, kann zu einer Gefahr werden. Wir müssen jetzt gegensteuern.

Papier: Das Grundgesetz trifft keine ausdrückliche Entscheidung zum Wahlsystem. Das liegt in den Händen des Gesetzgebers. Ich will keine Aussage treffen zu dem besten oder passendsten Wahlsystem. Aber auch ohne Aufgabe des Verhältniswahlrechts könnte man Veränderungen vornehmen, um den Einfluss des Bürgers auf die Auswahl der Abgeordneten zu stärken. Man könnte zum Beispiel den Wählern ermöglichen, ihre Stimmen stärker einzelnen Kandidaten zu geben, statt - wie bisher - nur starre Listen anzukreuzen. Das würde den Einfluss der Bürger erhöhen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einführung eines Rechts der Volksinitiative. So könnte ein bestimmtes Quorum des Volkes ein Gesetz anstoßen. Im Lissaboner Vertrag ist das für die EU-Ebene vorgesehen.

Papier: Ich persönlich bin kein Anhänger der Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene. Beim Recht der Volksinitiative bliebe das Entscheidungsmonopol über ein Gesetz beim Parlament. Das halte ich auf Bundesebene auch für richtig, da es da um höchst komplexe Probleme geht, die regelmäßig nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet werden können, wie es einem Volksentscheid eigen ist.

Papier: Zu dieser Bemerkung des Bundesinnenministers, die sich auf den Bereich der Vorratsdatenspeicherung bezog, möchte ich mich nicht äußern. Allgemein ist zu sagen: Das Grundgesetz setzt der politischen Gestaltung durch den Gesetzgeber Grenzen. Und das Bundesverfassungsgericht ist berufen, diese Grenzen durch Interpretation des Grundgesetzes verbindlich festzulegen. Dass Politiker Entscheidungen kritisieren, ist ebenso zu akzeptieren, wie die Politik die verfassungsgerichtlichen Kompetenzen zu respektieren hat - und ja auch respektiert.

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