Zweiter Tag im Fritzl-Prozess: Aussage von Elisabeth Fritzl auf Video

St. Pölten (dpa) - Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen Josef Fritzl (73) war der Tag seines Opfers. Die zwölf Geschworenen sahen weitere Teile der auf Video aufgezeichneten Aussagen der Fritzl-Tochter Elisabeth.

Sie war von ihrem Vater 24 Jahre in einem fensterlosen Keller gefangen gehalten und zahllose Male vergewaltigt worden. Die Öffentlichkeit war wegen der sehr persönlichen Details in ihrer Aussage auch am Dienstag von der Verhandlung ausgeschlossen.

Der stellvertretende Gerichtspräsident Franz Cutka schloss nicht aus, dass das Urteil in dem aufsehenerregenden Prozess bereits an diesem Donnerstag gesprochen werden kann. Fritzl droht eine lebenslange Gefängnisstrafe, wenn er des Mordes für schuldig befunden wird. In diesem Punkt hat er sich allerdings „nicht schuldig“ bekannt.

Wie der 73-Jährige auf die Aussagen seiner Tochter reagierte, wurde auch am Dienstag nicht bekannt. „Weil die Öffentlichkeit aus diesem Teil des Verfahrens gesetzlich ausgeschlossen ist, dürfen wir keinerlei Details bekanntgeben“, sagte Fritzl-Verteidiger Rudolf Mayer dem österreichischen Fernsehen ORF.

Der Angeklagte selbst war wenige Minuten vor Verhandlungsbeginn aus dem benachbarten Untersuchungsgefängnis in den Schwurgerichtssaal gebracht worden, wo sich das gleiche Schauspiel wie am Vortag abspielte. Fritzl - wieder ohne Handschellen - hielt seinen geöffneten Aktenordner eng vor sein Gesicht und blieb nahezu bewegungslos im Saal stehen, während ein Fotograf und zwei TV- Kameraleute versuchten, sein Gesicht aufzunehmen. „Er hat sich einfach geniert. Darum hat er nichts gesagt“, erläuterte Anwalt Mayer, der noch am Morgen mit seinem Mandaten gesprochen hatte.

Dass der Prozess und die drohende Verurteilung nicht spurlos an dem Inzesttäter von Amstetten vorübergegangen sind, bestätigte am Dienstag ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt St. Pölten, in der Fritzl seit Anfang Mai 2008 auf seinen Prozess gewartet hat. Der Angeklagte habe am Montag nach dem ersten Verhandlungstag ein Gespräch mit einem Psychiater geführt und werde das auch nach dem zweiten Tag tun, sagte der stellvertretende Gefängnisleiter Erich Huber-Günsthofer. Zu der Betreuung des Angeklagten zählt auch die psychiatrische Begleitung während der Urteilsberatung der Geschworenen und nach der Urteilsverkündung. Außerdem habe man Vorkehrungen gegen einen möglichen Suizidversuch getroffen, sagte der Beamte der Nachrichtenagentur APA.

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