Zu schnell unterwegs: Erste Strafe für ein Hoverboard

Ein Informatiker war zu schnell auf dem Gehweg unterwegs. Das soll ihn nun 1200 Euro kosten.

Zu schnell unterwegs: Erste Strafe für ein Hoverboard
Foto: dpa

Düsseldorf. Die Fans von Marty McFly kennen Hoverboards aus dem Kino. Die fahrbaren Untersätze mit Elektroantrieb, die in Deutschland immer mehr Fans finden, schweben zwar nicht wie die Fluggeräte des Zauberlehrlings, sind aber mit bis zu 15 Kilometern sehr zügig unterwegs. Zu schnell für den Gehweg, findet ein Düsseldorfer Amtsrichter. Er verhängte gegen einen 40-jährigen Informatiker eine Geldbuße von 1200 Euro wegen fahrlässigen Fahrens ohne Führerschein. Es ist angeblich das erste Mal, dass in Deutschland ein Hoverboard-Fahrer zur Kasse gebeten wird.

Bislang war das eine Grauzone. Zwar informieren auch die Hersteller beim Kauf darüber, dass die Hoverboards, die auch Mini-Segways genannt werden, nicht im öffentlichen Straßenraum genutzt werden dürfen. Doch auf den Bürgersteigen wurden sie bisher meist geduldet.

Das könnte sich mit dem neuen Urteil ändern. Mitte August war der 40-Jährige auf dem linken Gehweg einer Straße in Düsseldorf-Oberbilk unterwegs. Er fiel einer Polizeistreife auf, weil er schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fuhr, also mit mehr als sechs Kilometern.

Die Beamten hielten den Mann an, der sich keiner Schuld bewusst war. Er habe das Hoverboard gekauft und sei davon ausgegangen, auf dem Gehweg fahren zu dürfen. Außerdem wollte er ja nur mal schnell zur Apotheke. Der Amtsrichter sah das komplett anders. Ein Fahrzeug, das mehr als sechs Kilometer schnell ist, sei versicherungspflichtig und müsse ein Kennzeichen haben. Darum verurteilte er den Informatiker wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Strafbefehl zu einer Geldbuße von 1200 Euro.

Gegen den Bescheid kann der 40-Jährige noch Einspruch einlegen. Dann müsste die Angelegenheit vor Gericht verhandelt werden.

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