Karneval Was man im Karneval darf und was nicht

Dem schlechten Geschmack sind keine Grenzen gesetzt. Aber das Spiel mit der Terrorangst kann schnell zum Eigentor werden.

Karneval: Was man im Karneval darf und was nicht
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Düsseldorf. Sprengstoffgürtel aus Energydrink-Dosen, Möhren oder Konfettikanonen — im Internet finden die Narren kurz vor dem Start der tollen Tage ein ganzes Arsenal an vermeintlich lustigen Ideen, um den Ernst der Welt aufs Korn zu nehmen. Ob das tatsächlich zum Lachen ist, liegt vermutlich im Auge des Betrachters — ob es auch erlaubt ist, allerdings nicht. Wir haben geklärt, was geht und was nicht.

Karneval: Was man im Karneval darf und was nicht
Foto: Stadt Köln

„Verbote gibt es generell nicht“, sagt Susanna Heusgen, Polizeisprecherin im Düsseldorfer Präsidium. „Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage sollte sich jeder aber überlegen, was er anzieht.“ Mit Blick auf selbst gebastelte Sprengstoffgürtel sagt sie: „Das ist einfach nur geschmacklos. Und man darf sich dann auch nicht wundern, wenn man intensiv von der Polizei kontrolliert wird.“

Nachdem vor gut einem Monat ein Gardist in Aachen von der Polizei sein Holzgewehr abgenommen bekam, weil es einer echten Waffe täuschend ähnlich sah, ist auch dieses Thema virulent. Und das Gesetz eindeutig: Sogenannte Anscheinswaffen sind verboten und können ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro nach sich ziehen. Wer im Fachhandel für sein Cowboykostüm Pistolen einkauft, ist aber wohl auf der sicheren Seite, sagt Björn Lindert vom Kostümhandel Deiters mit 23 Filialen: „Das fällt unter Spielzeug. Es sind alles CE-zertifizierte Artikel.“

Medienanfragen zu diesem Thema gebe es inzwischen aber andauernd — bisweilen befremdliche. „Ich wurde schon gefragt, ob wir Flüchtlingskostüme führen“, berichtet er. „Natürlich führen wir so etwas nicht — auch keine Terroristenkostüme. Das weisen wir weit von uns, das ist geschmacklos.“

Er hat aber auch Hoffnungsfrohes zu verkünden: „Die Trends sind andere.“ Besser als die typischen Waffenkostüme gingen derzeit Einhörner und Co. „Die Tendenz geht dazu, dass man eher bunt sein und Spaß verbreiten will“, erklärt Lindert. Ob als bewusste Reaktion auf den Ernst der Welt oder nicht, das will der Kostümexperte indes nicht einordnen.

Natürlich seien aber auch gerade bei Jungsgruppen FBI- und Swat-Verkleidungen weiterhin gefragt. Und das geht laut Polizeisprecherin in Ordnung. Nur: „Hoheitsembleme dürfen von Narren nicht getragen werden.“ Sprich: Das SEK-Karnevalskostüm ist erlaubt, die Original-Uniform aber nicht — das musste im vergangenen Jahr ein Düsseldorfer DJ feststellen, der an Rosenmontag in einem Club in echter Polizeikluft aufgelegt hatte; die Folge: 375 Euro Strafe.

Aber auch politisch unverfängliche Kostümierungen können Probleme einbringen — wenn sie zum Beispiel am Steuer eines Autos getragen werden. „Hat ein Autofahrer einen Unfall verursacht, weil seine Teufelsmaske verrutscht war, muss er nicht nur den Schaden verantworten, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen“, warnt Michaela Rassat, Juristin der DAS-Rechtsschutzversicherung. „Die Kaskoversicherung kann in solchen Fällen wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung kürzen.“ Wer indes mit Maske vor dem Gesicht geblitzt wird, kann unter Umständen Glück haben — wenn er als Fahrer nicht mehr zu identifizieren ist. Wer sich dann dumm stellt, kommt womöglich erst einmal mit der Verwaltungsgebühr davon. Aber bei Wiederholung werde die Zulassungsstelle einen Fahrer wohl auffordern, künftig ein Fahrtenbuch zu führen, sagt Heribert Büth vom Ordnungs- und Verkehrsdienst in Köln.

Der Fachmann kann nur davor warnen, das Karnevalskostüm als Tarnung für Raserei zu missbrauchen. Ähnliches habe gerade erst ein Fahrer auf der Leverkusener Brücke versucht, der nicht nur mit heruntergeklappter Sichtblende, sondern auch noch ohne Nummernschild immer wieder an den Radarfallen vorbeiraste. „Der wollte ganz schlau sein. Da war der Ehrgeiz der Kollegen geweckt.“

In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde der Temposünder schließlich in flagranti gestoppt — 27 Verstöße konnte man ihm nachweisen, ihm droht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Und wenn schon das Abmontieren des Kennzeichens nicht vor Strafe schützt, dann dürften es auch Micky Maus’ Niedlichkeit, die Magie eines Einhorns oder Darth Vaders Macht schwer haben.

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